Ist ein Feuerchen aus Geldscheinen eigentlich klimafreundlich?

Ist ein Feuerchen aus Geldscheinen eigentlich klimafreundlich? (Foto: © serezniy/123RF.com)

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Pech: Heizung repariert, aber Geldscheine darin verbrannt

Betriebsführung

Eine halbe Million Euro Bargeld hatte ein SHK-Installateur in seiner alten Heizung versteckt. Während seines Urlaubs sollte ein befreundeter Handwerker auf die Werkstatt achten. Der Pechvogel reparierte den Heizkessel und schickte damit unwissentlich das Geld durch den Schornstein.

Diesen Freundschaftsdienst hat der SHK-Installateur sicher sehr bereut: Während er auf die Werkstatt eines Freundes aufpasste, setzte er dessen alten Heizkessel wieder instand. Was er nicht wusste: Darin befanden sich die gesamten Ersparnisse des Kollegen. Rund 500.000 Euro in bar verbrannten. Trotzdem muss er dafür nicht haften, entschied das Landgericht Arnsberg.

Der Fall

Ein SHK-Installateur bat einen befreundeten Kollegen, während seines Urlaubs auf seine Werkstatt aufzupassen. Was er dem aber nicht sagte: Er hatte 540.000 Euro Ersparnisse in bar angesammelt, die er im Heizkessel seiner Werkstatt versteckte. Die Heizung hatte er demontiert. Der Freund wollte an einem kalten Tag die Heizung nutzen. Als Installateur konnte er diese auch fachgerecht wieder zusammenbauen. Doch er ahnte nicht, was sich im Inneren des Kessels befand. So gingen die Banknoten buchstäblich in Flammen auf, nur noch 20.000 Euro bleiben in der Asche übrig.

Der Werkstattbesitzer verklagte seinen Freund auf Schadensersatz.

Das Urteil

Der Pechvogel muss aber kein Geld zahlen, entschied das Landgericht Arnsberg. Denn die Zerstörung der Geldscheine sei ihm objektiv nicht zuzurechnen

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Denn dafür müsste ein adäquater Zusammenhang zwischen der Inbetriebnahme der Heizung und dem Vernichten des Geldes bestehen. Das sei hier nicht der Fall, da "es vom Standpunkt eines optimalen Beobachters weit außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liege, dass ein Heizkessel als Versteck für Geld genutzt wird, zumal Papiergeld besonders feueranfällig ist." Damit sei vernünftigerweise nicht zu rechnen gewesen.

Außerhalb aller Wahrscheinlichkeit

Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass der Freund die Heizung eigenmächtig in Betrieb genommen hat. Beim Betrieb einer Heizung sollen die Sicherheit der Anlage und der Umweltschutz gewährleistet sein, betonten die Richter. Fremdkörper – hier das Geld –, die für sich betrachtet kein Risiko für die Sicherheit darstellten, seien nicht in den Schutz einbezogen.

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 13. September 2019, Az. I-2 O 347/18 

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Text: / handwerksblatt.de

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