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Psychische Belastungen im Visier des Arbeitsschutzes

Betriebsführung

Der Gesetzgeber lässt Betrieben bei der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung großen Spielraum. Die Handwerkskammer unterstützt Betriebe bei der Durchführung.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gehören inzwischen zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit und Fehltage. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter zu beschäftigen, ist jedoch für jedes Unternehmen entscheidend. Seit Juni 2013 stehen Unternehmen in der Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen mit zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gefordert wird dies in Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3).

Große Unsicherheit bei den Betrieben

Aber wie macht man das? Welche Anforderungen stellen Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht und was wird geprüft? Welche Maßnahmen kann man oder muss man als Unternehmer ergreifen? Darüber besteht immer noch große Unsicherheit. Der Gesetzgeber lässt den Unternehmen in der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung einen sehr großen Spielraum. Das führt aber auch dazu, dass die Unternehmen die Qual der Wahl haben. Denn die Angebote in dem Bereich sind unübersichtlich.

Claudia Steil Bildnachweis YAPHClaudia Steil, Betriebsberaterin der Handwerkskammer Trier. Foto: © YAPH"Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, also der objektiven, psychischen Belastungen", sagt Betriebsberaterin und Dipl.-Psychologin Claudia Steil von der Handwerkskammer Trier. Dabei geht es um die Themen Arbeitsinhalt (Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Information, Abwechslungsreichtum, Qualifikation), Arbeitsorganisation (Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation), soziale Faktoren (Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte) und Arbeitsumgebung (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel).

Die Stressfaktoren gelte es je nach Tätigkeit zu erfassen, am besten mit Hilfe eines Fragebogens, so die Expertin. Das sei der einfachere Teil. Die Herausforderung, aber auch gleichzeitig die Chance liege darin, aufgrund der Ergebnisse die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die identifizierten Belastungen zu verringern oder sogar ganz abzustellen. "Die richtigen Maßnahmen findet man am besten in der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern in Form eines kleinen Workshops", weiß die Betriebsberaterin. "Die Ergebnisse werden arbeitsplatzbezogen zurückgemeldet und dann gemeinsam mit den Mitarbeitern konkrete Maßnahmen erarbeitet, welche die Belastungen reduzieren." 

Änderungen werden vom Mitarbeiter selbst erarbeitet

Die Mitarbeiter seien schließlich die Experten an ihrem Arbeitsplatz und wüssten daher am besten, welche Änderungen notwendig sind, um die psychischen Belastungen zu verringern. "Und Maßnahmen, die von den Mitarbeitern selber erarbeitet wurden, werden auch im Alltag eher umgesetzt als reine Vorgaben vom Chef," ergänzt Steil und fasst zusammen: "Wenn die psychische Gefährdungsbeurteilung in der dargestellten Form umgesetzt wird, stellt sie keinen Papiertiger dar, sondern ist eine Bereicherung sowohl für die Mitarbeiter und als auch für den Unternehmer. Denn weniger Belastung führt zu einer stabilen Arbeitsleistung und einem besseren Betriebsklima, ein Gewinn für alle!"

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Die Handwerkskammer unterstützt Betriebe bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Interessenten können gerne einen Termin vereinbaren.
Die Beratung ist kostenlos. 

Kontakt:

Claudia Steil, Betriebsberaterin der Handwerkskammer Trier
Tel.: 0651/207-109
csteil@hwk-trier.de

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Text: / handwerksblatt.de

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