Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Nur etwa 20 Prozent der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind aktuell rentenversicherungspflichtig. (Foto: © berlinimpressions/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2020
Die Bundesregierung plant eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Sie will einen entsprechenden Gesetzentwurf noch in der ersten Jahreshälfte vorlegen.
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige steht in den Startlöchern. Die Regierung kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf für die erste Jahreshälfte an. Das geht aus ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Im Koalitionsvertrag ist die "Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht" festgelegt. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort: "Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 dazu einen Referentenentwurf vorzulegen."
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. "Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag" würden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt."
Hintergrund: Nur etwa 20 Prozent der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind aktuell rentenversicherungspflichtig. Viele ignorieren das Thema Altersvorsorge aber und sind folglich später nicht abgesichert. Daher will die Regierung Selbstständige zur Altersvorsorge zwingen.
Betroffen sind grundsätzlich alle Selbstständigen nach Sozialversicherungsrecht, zum Beispiel:
• beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Stimmrechte haben,
• Einzelunternehmer,
• eingetragene Kaufleute und
• Gesellschafter einer OHG oder GbR.
Ausgenommen bleiben alle, die bereits Pflichtbeiträge in Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse zahlen.
Das sagt das Handwerk zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Heil, Selbstständige zur Altersvorsorge zu verpflichten.
Kommentar schreiben