Sachbezug: Essenszuschuss durch Arbeitgeber steigt 2027
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten 2027 bis zu 7,80 Euro pro Arbeitstag in Form von Essenszuschüssen zur Verfügung stellen.
Der neue Sachbezugswert für 2027 steht fest und soll im Spätherbst beschlossen werden. Dieser Wert legt fest, in welcher Höhe Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerlich begünstigte Zuschüsse zur täglichen Verpflegung und Unterkunft, also beispielsweise Essensgutscheine, geben können. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die neuen Werte Anfang September veröffentlicht. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Aktuell beläuft sich der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- und Abendessen auf 4,57 Euro, er soll auf 4,70 Euro steigen.
Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung sind geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, wenn sie beispielsweise kostenlos oder vergünstigt wohnen oder essen können.
Das sind die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2027
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt 2027 bundesweit voraussichtlich 355 Euro monatlich (statt 345 Euro im Jahr 2026). Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende. Dieser Betrag ist der steuer- und beitragspflichtige geldwerte Vorteil pro Monat. Bei einer Vollverpflegung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen werden die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,83 Euro täglich angesetzt.
| Sachbezugswerte 2027 | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt |
| monatlich | 73,00 € | 141,00 € | 141,00 € | 355,00 € |
| kalendertäglich | 2,43 € | 4,70 € | 4,70 € | 11,83 € |
Die Regelung gilt seit 1. Januar 2014 auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer Dienstreise oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder - auf dessen Veranlassung - von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.
Verpflegungszuschuss besteht aus zwei Komponenten
Nicole Mantow, Geschäftsführerin von Edenred Deutschland, sagt: "Der Verpflegungszuschuss ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeitende zu unterstützen und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität zu steigern."
Der Verpflegungszuschuss setze sich aus zwei Komponenten zusammen: dem amtlichen Sachbezugswert von aktuell 4,57 Euro, der 2027 auf 4,70 Euro erhöht wird. Zusätzlich dazu können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss bis zu einer Höhe von 3,10 Euro gewähren, berichtet Nicole Mantow. Dieser Betrag könne aber erst ausgeschöpft werden, wenn der amtliche Sachbezugswert vollständig geleistet wird.
👉🏻 Insgesamt könnten Arbeitgeber im Jahr 2027 also bis zu 7,80 Euro pro Arbeitstag (2026: 7,67 Euro) steuerbegünstigt gewähren, etwa in Form von Essensgutscheinen, digitalen Essensmarken oder Zuschüssen für das Kantinenessen.
Unterkunft und Miete
Der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft liegt 2027 voraussichtlich bei 289 Euro monatlich (2026: 285 Euro) beziehungsweise 9,63 Euro täglich (2026: 9,50 Euro).
Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Wert im Einzelfall unbillig wäre.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gewährten Sachbezüge ordnungsgemäß zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, welche Leistungen erbracht wurden.
Die neuen Werte sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, wenn der Bundesrat der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt hat.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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