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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
Gemeinsam Unternehmensnachfolge sichern
Viele Unternehmen im Saarland stehen in den nächsten Jahren vor einer Nachfolgeregelung. Jetzt an einer Umfrage der htw saar teilnehmen.
Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Unternehmen bis zum 30. Juni eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten beantragen. (Foto: © gopixa/123RF.com)
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Februar 2018
Die Landesregierung erweitert das Sofortprogramm Elektromobilität. Ab sofort fördert NRW die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen und unterstützt Kommunen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks.
Der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen geht weiter: Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Unternehmen und Kommunen bis zum 30. Juni eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten beantragen. Unterstützt werden sowohl Normalladung bis 22 Kilowatt als auch Schnellladung von 100 bis 150 Kilowatt sowie der Netzanschluss. Um einen größtmöglichen Umweltnutzen zu erreichen, fördert das Land diese Vorhaben nur dann, wenn der Strom aus regenerativen Quellen bezogen wird. Das Land unterstützt die Kommunen auch bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks.
So werden die Kommunen beim Ankauf von Fahrzeugen unterstützt:
Bereits seit dem Herbst 2017 können Unternehmen und Haushalte einen 50-prozentigen Zuschuss für die Anschaffung von privaten Wallboxes (maximal 1.000 Euro) und Ladesäulen (maximal 5.000 Euro) erhalten. Die Antrags- und Bewilligungsverfahren aller Förderungen des Sofortprogramms Elektromobilität wickelt die Bezirksregierung Arnsberg ab. Informationen finden Sie unter elektromobilitaet.nrw.de.
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