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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Vorlesen:
September 2017
Der Weg ist frei für mehr öffentliche WLAN-Hotspots: Der Bundesrat hat jetzt auch der Abschaffung der Störerhaftung zugestimmt.
Der Bundesrat hat Ende September den Weg freigemacht für mehr öffentliches WLAN. Er hat dem Telemediengesetz zugestimmt.
Betreiber von Internetzugängen – zum Beispiel Bäckereien, Cafes, Konditoreien oder Hotels – können ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) anbieten und müssen nicht mehr befürchten, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Zum Beispiel wenn diese illegale Musik oder Filme herunterladen. Ein Großteil der derzeit bestehenden Kostenpflicht – insbesondere bei Abmahnungen – entfällt.
WLAN-Betreiber müssen Nutzer nicht registrieren oder ein Passwort für die Nutzung verlangen. Auf freiwilliger Basis ist dies weiter möglich. Eine Registrierung, bei der die persönlichen Daten von Nutzern zu anderen als Abrechnungszwecken gespeichert werden, darf datenschutzrechtlich allerdings nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen. Außerdem regelt das Gesetz, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind. Das heißt, WLAN-Anbieter können unter Umständen gezwungen werden können, bestimmte Seiten bei widerholtem Missbrauch zu sperren. Dies soll aber eine Ausnahme sein.
Die Bundesregierung erhofft sich dadurch mehr öffentliche Hotspots.
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