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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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April 2019
Unzufrieden mit der Autoreparatur? Ärger um den Gebrauchtwagen? Hier vermitteln die bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen mit einer kostenlosen Schlichtung. Eine Voraussetzung gibt es allerdings.
Bei den Kfz-Schiedsstellen gibt es immer weniger zu tun. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der Anträge um zehn Prozent zurückgegangen. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes.
8.827 Anträgen auf eine Schlichtung gab es in 2018, davon wurden 91 Prozent bereits im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.
"Lediglich 791 Anträge, also neun Prozent gelangten vor eine Schiedskommission", berichtet der Kfz-Verband.
Am häufigsten ging es um Reparatur und Wartung, über 83 Prozent. Die Kunden bemängelten unsachgemäße Arbeit, nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen, sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten.
Bei den insgesamt 1.464 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen führten technische Fahrzeugmängel (1.171 Fälle) mit weitem Abstand, gefolgt von Unfallschäden (99). Fast keine Bedeutung mit nur 28 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.
"Weniger Anträge bedeutet zunächst einmal, dass die Kunden weniger Gründe hatten, um Werkstattaufträge oder Gebrauchtwagenkäufe zu beanstanden", betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz.
Das ist sei eine positive Entwicklung, die seit fünf Jahren anhalte. Die Schlichtungen würden den Kunden zusätzliche Sicherheit geben, wenn sie ihre Fahrzeuge in den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen warten und reparieren lassen und auch ihre Gebrauchtwagen dort kaufen. "Denn im Fall der Fälle hilft die kostenlose Schlichtung durch die Fachleute der Kfz-Schiedsstelle."
Die Schiedsstellen findet man unter kfz-schiedsstellen.de, gelistet nach Bundesländern. Dort kann sich der Kunde schriftlich oder telefonisch melden. Der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses ist ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle.
90 Prozent der Fälle würden dann im Vorverfahren geklärt. Komme es zum Schiedsverfahren, befassen sich je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) mit dem Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat ein zum Richteramt befähigter Jurist.
Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen kommt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation hinzu. Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen schenken.
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