An Ladestationen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, soll man mit gängiger Kredit- und Debitkarte zahlen können.

An Ladestationen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, soll man mit gängiger Kredit- und Debitkarte zahlen können. (Foto: © sopotniccy/123RF.com)

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Strom tanken wird einfacher

Betriebsführung

Das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. EC- oder Kreditkarte sollen ab Juli 2023 reichen. Dafür sorgt die neue Ladesäulenverordnung.

Falsche Karte, falscher Anbieter und deshalb gibt es keinen Strom für das Elektroauto? Die neue Verordnung soll das Chaos an den Ladesäulen beenden. Darin ist festgelegt, dass Ladestationen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, beim Ad-hoc-Laden mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen.

Bessere Zahlungsmöglichkeiten

Die neue Ladesäulenverordnung erweitert die Bezahlmöglichkeiten beim Laden an öffentlich-zugänglichen E-Ladestationen. Neben dem Zahlen mit Kredit- und Debitkarte, können die Betreiber weiterhin auch alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten, wie webbasierte Systeme über eine App oder mit einem QR-Code. Zukünftig sollen öffentliche Ladepunkte außerdem mehr aktuelle Informationen liefern. Dafür sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucher zu übermitteln.

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Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärte dazu: "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelingt."

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Text: / handwerksblatt.de

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