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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Bei Tankgutscheinen bis 44 Euro gilt seit 2020, dass Arbeitgeber sie nur noch zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren dürfen, wenn sie steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben sollen. (Foto: © Ion Chiosea/123RF.com)
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April 2021
Wer seinen Mitarbeitern per Gehaltsumwandlung Tankgutscheine ausgibt oder Werbeflächen auf deren Privatautos mietet, muss dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es sei denn, die Extras gibt es zusätzlich zum Lohn.
Manche Unternehmer geben ihren Arbeitnehmern als Gehalts-Extra monatlich Tankgutscheine oder mieten Werbeflächen auf deren Privatautos. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass dies nicht sozialversicherungsfrei möglich ist. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber erläutert, dass solche Extras nur zusätzlich zum Lohn beitragsfrei sind.
Ein Arbeitgeber hatte mit seinen Arbeitnehmern eine Gehaltsumwandlung vereinbart. Sie verzichteten auf 65 Euro des Arbeitslohns. Stattdessen bekamen sie vom Arbeitgeber monatlich einen 44-Euro-Tankgutschein. Außerdem zahlte der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer für Werbung auf den Privatautos der Mitarbeiter eine monatliche Miete von 21 Euro. Der Arbeitgeber behandelte Tankgutschein und Miete als steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung sah darin aber beitragspflichtigen Lohn und forderte knapp 13.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nach.
Die Richter des Bundessozialgerichts gaben der Deutschen Rentenversicherung recht. Eine Gehaltsumwandlung ist sozialversicherungsrechtlich nicht zulässig und führt daher zu sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Auch für Tankgutscheine bis 44 Euro gelte nichts anderes, erklärte das Gericht. Somit muss der Arbeitgeber die knapp 13.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
"Arbeitgeber sollten prüfen, ob sie steuer- und beitragsfreie Gehaltsbestandteile im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an ihre Mitarbeiter zahlen", rät Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber. Denn auf solche Extras müssen sie jetzt Sozialversicherungsbeiträge zahlen. "Wer künftig seinen Arbeitnehmern mit steuer- und beitragsfreien Gehaltsbestandteilen etwas Gutes zu tun möchte, der sollte dies zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn machen. So vermeiden Arbeitgeber das Risiko der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen", sagt Weber.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Februar 2021, Az. B 12 R 21/18 R
Bei Tankgutscheinen bis 44 Euro gilt seit 2020, dass Arbeitgeber sie nur noch zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren dürfen, wenn sie steuerfrei bleiben sollen.
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