Tankgutscheine statt Arbeitslohn? Sozialversicherung nicht vergessen!
Wer seinen Mitarbeitern per Gehaltsumwandlung Tankgutscheine ausgibt oder Werbeflächen auf deren Privatautos mietet, muss dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es sei denn, die Extras gibt es zusätzlich zum Lohn.
Manche Unternehmer geben ihren Arbeitnehmern als Gehalts-Extra monatlich Tankgutscheine oder mieten Werbeflächen auf deren Privatautos. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass dies nicht sozialversicherungsfrei möglich ist. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber erläutert, dass solche Extras nur zusätzlich zum Lohn beitragsfrei sind.
Der Fall
Ein Arbeitgeber hatte mit seinen Arbeitnehmern eine Gehaltsumwandlung vereinbart. Sie verzichteten auf 65 Euro des Arbeitslohns. Stattdessen bekamen sie vom Arbeitgeber monatlich einen 44-Euro-Tankgutschein. Außerdem zahlte der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer für Werbung auf den Privatautos der Mitarbeiter eine monatliche Miete von 21 Euro. Der Arbeitgeber behandelte Tankgutschein und Miete als steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung sah darin aber beitragspflichtigen Lohn und forderte knapp 13.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nach.
Das Urteil
Die Richter des Bundessozialgerichts gaben der Deutschen Rentenversicherung recht. Eine Gehaltsumwandlung ist sozialversicherungsrechtlich nicht zulässig und führt daher zu sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Auch für Tankgutscheine bis 44 Euro gelte nichts anderes, erklärte das Gericht. Somit muss der Arbeitgeber die knapp 13.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Praxistipp: Was Arbeitgeber jetzt tun können
"Arbeitgeber sollten prüfen, ob sie steuer- und beitragsfreie Gehaltsbestandteile im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an ihre Mitarbeiter zahlen", rät Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber. Denn auf solche Extras müssen sie jetzt Sozialversicherungsbeiträge zahlen. "Wer künftig seinen Arbeitnehmern mit steuer- und beitragsfreien Gehaltsbestandteilen etwas Gutes zu tun möchte, der sollte dies zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn machen. So vermeiden Arbeitgeber das Risiko der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen", sagt Weber.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Februar 2021, Az. B 12 R 21/18 R
Gelten diese Regelungen auch für die Steuerfreiheit?
Bei Tankgutscheinen bis 44 Euro gilt seit 2020, dass Arbeitgeber sie nur noch zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren dürfen, wenn sie steuerfrei bleiben sollen.
Zum Thema Vermietung von Werbeflächen muss der Bundesfinanzhof (anhängig unter Aktenzeichen VI R 20/20) noch entscheiden, ob es sich dabei um Arbeitslohn handelt. Lesen Sie hier mehr!
Quelle: Ecovis
Steuerfreie Extras für die Mitarbeiter Firmen können die Gesundheit und Fitness ihrer Arbeitnehmer fördern. Bis zu 600 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber nur, wenn die Maßnahme zertifiziert ist. Lesen Sie > hier mehr!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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