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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Februar 2022
Messebauer, Cafés, Bars: Nach wie vor sind viele Unternehmen von den Corona-Maßnahmen stark betroffen. Für sie gibt es die Überbrückungshilfe IV. Auch Personalkosten für Einlasskontrollen werden jetzt gefördert. Erste Abschlagszahlungen sollen jetzt fließen.
Unternehmen können seit dem 7. Januar über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge werden wieder über den Steuerberater oder einen anderen prüfenden Dritten eingereicht. Auch zusätzlich Personalkosten zur Umsetzung der strengen Zutrittsbeschränkungen - beispielsweise in Cafés und Restaurants - werden jetzt gefördert.
Die Förderbedingungen ähneln weitestgehend der Überbrückungshilfe III. Die Bundesregierung geht davon aus, dass – je nach Verlauf der Pandemie – bis zu 100.000 Unternehmen, oder noch mehr, die Hilfen beantragen könnten.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium fördern in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen aufgrund der 2G oder 2Gplus-Regelung.
Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G- beziehungsweise 2GPlus-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, sollen so gezielt unterstützt werden.
Die ersten Abschlagszahlungen sollen ebenfalls jetzt fließen, meldet das Ministerium. Bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe beziehungsweise maximal 100.000 Euro pro Fördermonat zahlt die Bundeskasse aus. In der Woche ab dem 17. Januar sollen die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall und die Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten liegt wie bisher in der Hand der Bewilligungsstellen der Länder.
Die Abschlagszahlung sei ein wichtiger Schritt, für den sich die Bundesländer vehement eingesetzt haben, betont die Rheinland-Pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt: "Mit ihr können wir den Zeitraum überbrücken, bis der Bund die Software zur Verfügung stellt, um die eingegangenen Anträge zu bearbeiten, bescheiden und auszuzahlen."
Antragssteller in Rheinland-Pfalz zum Beispiel würden schon mit dem Einreichen des Antrags in der Regel eine Abschlagszahlung von bis zu 50 Prozent des beantragten Zuschusses erhalten. Die Ministerin begrüßt die neuen Regeln. Sie geht aber davon aus, dass eine Verlängerung der Hilfen auch über den März hinaus notwendig sein werde.
Die Neustarthilfe richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt bis zu 4.500 Euro. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Vorerst ist die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar, meldet das BMWi.
Quellen: BMWi; Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz
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