Eine Arbeitnehmerin macht sich auf den Weg in den Betrieb.

Eine Arbeitnehmerin macht sich auf den Weg in den Betrieb. (Foto: © Andreas Schröder)

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Verantwortung für die Kollegen ernst nehmen

Betriebsführung

Gesundheit: In Rheinland-Pfalz wurde die Isolationspflicht bei einer Covid-19-Erkrankung aufgehoben. Was bedeutet das für Betriebe und ihre Mitarbeitenden?

Ende November endete die Isolationspflicht für Menschen mit einer Covid-19-Infektion in Rheinland-Pfalz. An ihre Stelle ist eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung getreten. Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Für Betriebe und ihre Beschäftigten bedeutet das mehr Verantwortung im Kampf, die eigenen Mitarbeiter und die Kollegen vor einer Infektion zu schützen. In den vier rheinland-pfälzischen Handwerkskammern reagiert man dennoch mit vorsichtigem Optimismus auf die Entscheidung.

Viele Erkrankungen seit einiger Zeit nicht mehr richtig erfasst 

Anja Obermann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Rheinhessen, sieht in der Entscheidung eine Anpassung der Regelung an die Wirklichkeit. "Zum einen, weil andere Länder das auch so machen, zum anderen, weil viele Erkrankungen seit einiger Zeit schon nicht mehr richtig erfasst wurden." Es sei ohnehin schon jedem selbst überlassen gewesen, ob sie oder er einen positiven Befund ernst nehme oder eben nicht. Aber: "Niemand hat Interesse daran, sich eine Corona-Welle ins Unternehmen zu holen, daher achten die Betriebe auch weiterhin sehr stark darauf, dass ein einzelner Mitarbeiter nicht die ganzen Belegschaft ansteckt*, glaubt Obermann.

Matthias Schwalbach, Geschäftsführer der Handwerkskammer Trier, und Matthias Sopp, Geschäftsführer der Handwerkskammer der Pfalz, sehen die Möglichkeit, dass die jetzt geforderte individuelle Verantwortung Verunsicherung in die Betriebe bringen könnte. "Es ist nicht auszuschließen, dass die Beschäftigten durch den Wegfall der Isolationspflicht vermehrt Angst vor einer Infektion haben und es daher in den Betrieben vereinzelt zu Unsicherheiten im Umgang mit den Kollegen kommt", sagt Sopp. Das betreffe vor allem die Arbeitsplätze, bei denen ein direkter Kontakt untereinander unvermeidbar ist – zum Beispiel hinter der Ladentheke oder bei der gemeinsamen Fahrt zur Baustelle, erklärt er.

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Infizierte sollen dem Betrieb fernbleiben, wenn möglich

"Entscheidend steht über allem, das Infektionsrisiko gegenüber der Belegschaft sowie der Kundschaft zu minimieren", betont Matthias Schwalbach. "Wo es machbar und angebracht ist, sollten alle Infizierten der Arbeit fernbleiben. Mit dieser Schutzmaßnahme können die Betriebe auch gegenüber den Kundinnen und Kunden werben." Darüber hinaus könne sich diese Strategie auch wirtschaftlich gewinnbringend auswirken. So lasse sich etwa verhindern, dass ein Infizierter das ganze Team außer Gefecht setzt. Wenn es die Tätigkeit zulässt, sollten Betriebe ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen, rät auch Matthias Sopp.

Dass Betriebe jetzt individueller handeln können, ist für Anja Obermann in jedem Fall ein Vorteil. "Ist das ein Mitarbeiter, der alleine auf weiter Flur im Freien steht oder ist es eine Person, die zusammen mit vielen Mitarbeitern im Innenraum arbeitet?" Auf diese Frage könnten nun individuelle Antworten gefunden werden.

"Das Handwerk – die Betriebe wie auch die Kammer im Zuge der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, der Meisterkurse oder der Beratungsleistungen – hat mit Ausbruch der Corona-Pandemie sehr umsichtig agiert. Geforderte Auflagen wurden strikt umgesetzt, ergänzt durch weitere Vorsichtsmaßnahmen, die sich aus der täglichen Praxis ergaben und den dabei gesammelten Erfahrungen", fasst Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Koblenz, das bisherige Gesundheitsmanagement im Handwerk seit Anfang der Pandemie zusammen. Dieses Vorgehen habe sich bewährt und man werde auch weiter daran festhalten. "Das schließt auch eine Umsetzung der aktuellen Auflagen und Möglichkeiten ein. Wir orientieren uns an den Richtlinien des Landes und empfehlen dies auch unseren Betrieben", so Hellrich.

Maske bleibt Mittel der Wahl

"Es ist wichtig, dass wir lernen, Corona als normale Krankheit zu behandeln. Ich möchte gleichzeitig dafür sensibilisieren, dass diese Pandemie noch nicht vorbei ist. Maske tragen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bleibt weiterhin das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, sich und andere zu schützen", mahnte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

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Text: / handwerksblatt.de

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