Der Gastronomie soll der reduzierte Mehrwertsteuersatz erst einmal erhalten bleiben.

Der Gastronomie soll der reduzierte Mehrwertsteuersatz erst einmal erhalten bleiben. (Foto: © David Tadevosian/123RF.com)

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Neue Corona-Hilfen für Unternehmen

Der Bundesrat hat weiteren Corona-Hilfen zugestimmt. Dazu gehört, dass der steuerliche Verlustrücktrag verdoppelt wird. Die Gastronomie wird bis Ende 2022 vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren.

Die Bundesregierung will Familien, Gaststätten und andere Unternehmen in der andauernden Krise weiter unterstützen. Eine Woche nach dem Bundestag hat am 5. März auch der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, das auf einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zurückgeht.

Wie schon 2020 gibt es auch in diesem Jahr einen Kinderbonus. 2021 soll es einmalig 150 Euro für jedes Kind zusätzlich zum Kindergeld geben. 

Doppelter Verlustrücktrag

Für Unternehmen wird der steuerliche Verlustrücktrag verdoppelt, um ihnen mehr Liquidität zu verschaffen. Betriebe, die in den Jahren 2020 und 2021 Verluste machen (etwa auch durch Bildung einer Corona-Rücklage), können diese in der Steuererklärung 2019 nutzbar machen.

Steuervorauszahlungen aus 2019 könnten so erstattet werden. Der Verlustrücktrag wird auf maximal zehn Millionen Euro (20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung) angehoben.

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Der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 wird bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats.

Bäckerhandwerk begrüßt Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes  

Die Gastronomie wird bis Ende 2022 vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren, was unter anderem auch den momentan geschlossenen handwerklichen Bäckercafés, Fleischerei-Imbissen und Konditoreien helfen kann. Für Speisen in Restaurants und Cafés wird weiterhin ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte sich dafür eingesetzt, dass "diese wichtige Maßnahme" verlängert wird, da die Bäckerei-Cafés derzeit nicht von ihr profitieren. Zudem werde ein längerfristig gesenkter Mehrwertsteuersatz die finanzielle Ausstattung der Betriebe verbessern, sobald die Cafés wieder öffnen dürfen, ist der Verband überzeugt. Die Steuersenkung gilt nicht für Getränke.

Eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie sei allerdings aktuell noch unwahrscheinlich, bleibe aber ein Thema für weitere politische Gespräche des Bäckerverbandes. 

Text: / handwerksblatt.de

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