Vorsicht: Betrüger ködern Kunden mit kopierten Websites
Vor allem SHK-Firmen sind das Ziel einer üblen Betrugs-Masche: Unseriöse Konkurrenten fälschen deren Kontaktdaten auf geklonten Internetseiten. So stehlen sie Aufträge und beschädigen das Image der kopierten Firma.
Die SHK-Firma Düvert in Kleve und der Betrieb H.J. Lohmar Sanitär sowie die Rohrreinigungsfirma Rokis aus Köln haben etwas gemeinsam: Alle drei sind Opfer von Internet-Betrügern geworden. Angebliche Subunternehmer haben ihre Internetseiten geklont und darauf falsche Kontaktdaten veröffentlicht. Arglose Kunden, die eigentlich einen Fachbetrieb beauftragen wollten, wurden so in die Irre geführt und mussten teilweise völlig überhöhte Preise bezahlen.
Betrüger geben sich als Subunternehmer aus
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet über mehrere Fälle von Betrügern, die sich als Subunternehmer ausgeben und anschließend vor Ort abrechnen. Geschäftsführer Patrick Lohmar fürchtet um den guten Ruf seiner Firma H.J. Lohmar Sanitär. Zwar seien die Arbeiten von den Fremden fachmännisch ausgeführt worden. Allerdings fühlte sich die Kundin bedrängt, weil sie sofort bar oder per EC-Karte bezahlen sollte. Und ihm sei so ein Auftrag entgangen. Die Polizei ermittele nun. Im Fall der Firma Rokis seien Arbeiten teilweise auch nicht fachgerecht ausgeführt worden, erklärte eine Polizeisprecherin.
Von den ahnungslosen Kunden der Klever Firma Düvert nahmen die angeblichen Subunternehmer sogar einen Wucherpreis von 829 Euro für eine Leistung, die normalerweise nur 250 Euro gekostet hätte, berichtet die NRZ. Auch hier laufen die Ermittlungen.
Masche ist bekannt
Die Masche ist bei allen Fällen dieselbe: Die Gauner kopieren Websites von seriösen Unternehmen. Die Fake-Seiten sehen genauso aus wie das Original – aber mit anderen Telefonnummern und Kontaktdaten. Statt auf der Website eines Fachbetriebs landen die suchenden Kunden also auf einer Seite der Betrüger. Oftmals unterscheiden sich die Domains nur durch kleine Änderungen der Endungen oder durch Sonderzeichen, so dass es den Nutzern nur selten auffällt. Gegenüber den Kunden geben sich die Betrüger als autorisierte Subunternehmer aus. Die betroffenen Handwerker erfuhren nur rein zufällig von dieser Betrugsmasche. Meistens von ihren Kunden, wenn diese sich über die Arbeit, die Höhe der Rechnung oder der eingeforderten Barzahlung beschwerten.
Die Abzocke mit Website-Klonen hatte schon im Frühjahr viele Corona-Geschädigte Betriebe in eine Falle gelockt: Damals hatten Betrüger eine hundertprozentige Kopie der Website des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums zu Corona-Soforthilfen erstellt, um Daten von Unternehmen abzugreifen und die Zahlungen auf eigene Konten umzuleiten.
Praxistipp: Was können Handwerksfirmen dagegen tun?
"Zunächst lässt sich rein vorbeugend gegen das Klonen von Internetseiten leider nichts tun", sagt Rechtsanwältin Sabine Schönewald, Hauptabteilungsleiterin bei der Handwerkskammer zu Köln. "Zur Feststellung, ob man bereits Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden ist, lohnt es sich jedoch für jeden Webseitenbetreiber, zumindest ab und zu eine Recherche über die üblichen Suchmaschinen durchzuführen." Hinweise auf eine Klonseite könnten sich dabei auch durch den Einsatz von Statistikprogrammen zur Auswertung von Klicks wie etwa über Google Analytics ergeben. Sinken die Klickzahlen plötzlich deutlich ab, könne ein Webseitenklon der Grund sein.
Unterlassung verlangen und Anwalt fragen
"Stellt man einen Fall einer geklonten Webseite fest, sollten Betroffene dies auf jeden Fall für spätere Beweiszwecke zunächst durch einen Ausdruck der entsprechenden Klonseite dokumentieren", rät Expertin Schönewald. "Unabhängig davon, ob Betroffene Strafanzeige erstatten wollen, sollten sie sich auf jeden Fall mit dem Betreiber der geklonten Website in Verbindung setzen und diesen unter Fristsetzung und nachweisbar zur Unterlassung und Entfernung der unberechtigt kopierten Inhalte auffordern."
Reagiere dieser nicht, sollten Betroffene nicht zögern, einen Rechtsanwalt mit dieser Sache zu beauftragen. "Die Kosten für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben mit strafbewehrter Unterlassungsverpflichtungserklärung kann dem Websitenkloner auferlegt werden", weiß die Juristin.
United Domains und Google um Hilfe bitten
Darüber hinaus könne der Handwerker versuchen, den Host der Klon-Webseite – etwa über United-Domains – ausfindig zu machen und diesen um Sperrung der Website zu bitten. Auch sollte man eine Urheberrechtsverletzung an Google melden, damit die Seite nicht mehr in den Suchergebnissen erscheine, ist Schönewalds Rat.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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