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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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September 2024
Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt Unternehmen vor Schreiben einer nicht existierenden Anwaltskanzlei, die gefälschte Forderungsschreiben verschickt. Es geht um angebliche Verstöße gegen die DSGVO.
Momentan erreichen viele Unternehmen Forderungsschreiben einer nicht existierenden Anwaltskanzlei. Die Unternehmen hätten angeblich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Schreiben sind mit dem Namen eines nicht existierenden Rechtsanwalts, Herbert Pekoll, unterzeichnet, warnt die Bundesrechtsanwaltskammer.
Weder die Anwaltskanzlei, die Schirmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (auch Schirrmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Kaiserstraße 12, Frankfurt am Main), noch der Anwalt Herbert Pekoll würden existieren, heißt es.
Die Bundesrechtsanwaltskammer vermutet, dass die Unternehmen unter Druck gesetzt werden sollen, dass sie vielleicht so zu Zahlungen oder anderen unberechtigten Handlungen bewegt werden sollen und rät daher zur Vorsicht.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer
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