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HWK Koblenz | Juni 2025
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Vorlesen:
November 2013
Auch Backshops und Verkaufsfilialen von Ketten dürfen als Bäckerei bezeichnet werden.
Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass darin keine wettbewerbswidrige Irreführung liegt. Die Assoziation einer Backstube sei heute nicht mehr vorherrschend bei dem Begriff Bäckerei, erklärte das Gericht. Sie basiere auf einem nicht mehr zeitgemäßen Vorstellungsbild.
Selbstständige Bäckereibetriebe mit einer eigenen Backstube seien heute die Ausnahme. Vorherrschend seien Ketten, deren reine Verkaufsfilialen häufig als Bäckerei (z.B. "Stadtbäckerei Münster") oder sogar Bäcker (z.B. "SB-Bäcker") bezeichnet würden. Hier sei es für den Kunden offensichtlich, dass der jeweiligen Filiale keine eigene Backstube angeschlossen sei.
"Für den Kunden ist es auch meist nicht entscheidend, dass die von ihm gekauften Backwaren direkt aus einer der Verkaufsfiliale angeschlossenen Backstube stammen. Vielmehr stellt sich der Kunde unter dem Begriff Bäckerei heutzutage schlicht ein Geschäft vor, in dem Backwaren bezogen werden können. Folglich tätigt er seinen Einkauf auch nicht mit dem Vorstellungsbild einer angeschlossenen Backstube", so das Urteil wörtlich.
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 8. Mai 2013, Az.: 13 O 70/12
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