Mit Hilfe der Bürgschaftsbank NRW zum eigenen Betrieb: Gold- und Silberschmiedemeisterin Jennifer Ernst.

Mit Hilfe der Bürgschaftsbank NRW zum eigenen Betrieb: Gold- und Silberschmiedemeisterin Jennifer Ernst. (Foto: © Bürgschaftsbank NRW)

Vorlesen:

Vom Azubi zur Chefin

Nachfolger dringend gesucht! Das Handwerk kommt in die Jahre. Viele ältere Betriebsinhaber tun sich mit der Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin jedoch schwer.

Das Problem der Nachfolgesuche liegt zum einen darin, dass es schlicht nicht genügend Potenzial gibt. Stichwort Fachkräftemangel. Hinzu kommt, dass die Gründung einer Existenz – selbst bei den anhaltend niedrigen Kreditzinsen – meist kein Pappenstiel ist. Was manche jedoch nicht wissen, an fehlenden Sicherheiten muss eine solide kalkulierte Nachfolge nicht scheitern. Die Lösung heißt Bürgschaft.

Vom Azubi zur Chefin

Diesen Weg ist auch Jennifer Ernst gegangen. Die 34-jährige Goldschmiedin hat kürzlich ihren Lehrbetrieb in der Düsseldorfer Friedrichstraße übernommen. Dass die junge Frau die traditionsreiche Goldschmiede Klaus Feld vom bisherigen Eigentümer erwerben konnte, lag sowohl an ihrer guten Vorbereitung, einem ausgeklügelten Businessplan, einer cleveren Finanzierung – als auch an der Hilfe der Bürgschaftsbank NRW. Diese ist für zwei Kredite der NRW.BANK ins Obligo (Haftung für Verbindlichkeiten) gegangen. Damit stand der Übernahme und somit dem Fortbestand der mehr als 30 Jahre lang bestehenden Düsseldorfer Goldschmiede nichts mehr im Wege. Und die einstige Auszubildende ist heute die Eigentümerin.

Die Bürgschaftsbank NRW springt immer dann ein, wenn Gründer oder Unternehmer ein spannendes Projekt entwickelt haben und ihnen Sicherheiten für einen Kredit fehlen, um das Vorhaben zu finanzieren. Das war auch im Falle von Jennifer Ernst so. "Ohne Bürgschaft", räumt die Gold- und Silberschmiedemeisterin und staatlich geprüfte Gestalterin ein, "hätte ich diese Investition nicht stemmen können. "Immerhin ging es hier um einen sechsstelligen Betrag. Mit der Bürgschaft konnte sie die nötigen Sicherheiten problemlos vorweisen. Obendrein verschafft ihr die Bürgschaft ein nicht ganz unwesentliches Argument gegenüber der kreditgebenden Bank: Dass der Übernahmedeal von Experten auf Herz und Nieren geprüft worden ist, und diese dann grünes Licht gegeben haben.

Handwerk und Finanzierung mit Tradition

Individualität ist Trumpf. So individuell wie die Unterstützung der Bürgschaftsbank sein kann, ist auch die Gold- und Silberschmiedekunst von Meisterin Ernst. Zu ihrem Sortiment gehören ausgefallene Schmuckstücke aus Gold und Silber, die auch nach den Wünschen der Kunden gefertigt werden. Der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Jennifer Ernst setzt nicht nur die Tradition der renommierten Goldschmiede fort. Sie pflegt auch eine selten gewordene handwerkliche Technik, das Granulieren. Dabei werden winzige Kügelchen (Granula; das Korn) aus dem edlen Metall auf einer ebenen oder gewölbten Metalloberfläche zu Ornamenten aufgeschmolzen – ohne die Verwendung von Lötmitteln. "Das ist eine irre aufwendige Arbeit", sagt Ernst, "die heute nur noch sehr wenige Goldschmieden anbieten."

Das könnte Sie auch interessieren:

Auch die Bürgschaft kann auf eine lang erprobte Tradition im Finanzwesen zurückblicken. Die Anfänge dieses Finanzinstruments sollen bis ins babylonische Zeitalter zurückreichen. Das Besondere an der Bürgschaftsbank NRW, einer Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft: Sie springt als Bürge immer dann ein, wenn ein vielversprechendes Konzept auf dem Tisch liegt, aber die Initiatoren nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, um einen Kredit zu erhalten. Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos, mindestens 20 Prozent bleiben im Eigenrisiko der Hausbank.

Bei Bedarf bietet das Sonderprogramm Handwerk der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG NRW), ein Schwesterunternehmen der Bürgschaftsbank, zusätzliche Unterstützung. So deckt das Sonderprogramm mit den beiden Schwerpunkten "Nachfolge" und "Zukunft" mit besonders günstigen stillen Beteiligungen sowohl Geschäftsübernahmen als auch Zukunftsinvestitionen ab. Damit können Interessierte stille Beteiligungen bis zur Höhe des vorhandenen Eigenkapitals (max. 100.000 Euro) in das Finanzierungskonzept einbinden lassen. Stille Beteiligungen sorgen für eine ausgewogene Finanzierungsstruktur, sie schonen die Unternehmensliquidität, verbessern die Bonität und somit auch das Unternehmensrating.

So funktioniert eine Bürgschaft

Die Bürgschaftsbank stellt immer die potenziellen wirtschaftlichen Chancen eines Unternehmens in den Vordergrund und entlastet Kreditinstitute vor allem bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben, wobei der Unternehmer in der persönlichen Haftung bleibt.

Checkliste: Das sollten Antragsteller wissen

  • Ausfallbürgschaften kann jeder Gründer, Unternehmer und Freiberufler beantragen. Es muss sich um ein klein- oder mittelständisches Unternehmen handeln.
  • Sie brauchen für ihr Tätigkeitsgebiet entsprechende persönliche, kaufmännische und fachliche Qualifikationen.
  • Erforderlich ist ein Businessplan mit einer wirtschaftlichen Prognose, die belegt, dass sich aus dem Geschäftsbetrieb der Kapitaldienst und ein angemessener Lebensunterhalt erwirtschaften lassen.
  • Die Anträge laufen in der Regel über die Hausbank, Bürgschaften können aber auch direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt werden (BoB = Bürgschaft ohne Bank), Antragstellung unter www.bb-nrw.de.
  • Die maximale Bürgschaftssumme liegt bei 1,25 Millionen Euro.
  • Kosten: es fallen bei Genehmigung ein einmaliges Bearbeitungsentgelt (in der Regel 1,5 Prozent des verbürgten Kreditbetrags, mindestens 400,00 Euro) und eine nach Verbürgungsgrad gestaffelte jährliche Bürgschaftsprovision an. Sie liegt zwischen 0,7 – 1,5 Prozent. Und: In der Regel ermöglicht die Einbindung der Bürgschaftsbank bessere Kreditkonditionen.
  • Bürgschaften gibt es für nahezu jedes Vorhaben und Projekt, wenn die Perspektive stimmt. Ausgenommen sind Sanierungsmaßnahmen, Umschuldungen sowie Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind. Wenn zusätzlich Eigenkapital benötigt wird, empfiehlt die Bürgschaftsbank eine Mitwirkung der KBG NRW (www.kbg-nrw.de).

Weitere Informationen zu den Produkten der Bürgschaftsbank finden Sie unter: www.bb-nrw.de

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: