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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Das Handwerk leidet unter einer kaum stemmbaren Anzahl an Dokumentations- und Informationspflichten, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Elnur Amikishiyev/123RF.com)
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September 2019
Das Bundeskabinett hat das dritte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. "Zu kleinteilig", urteilt das Handwerk. Die Bundesregierung lasse Gestaltungswillen und Mut beim Bürokratieabbau vermissen.
"Der Gesetzentwurf ist leider nicht die erwartete Lösung." Holger Schwannecke meint damit das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III), auf das sich das Bundeskabinett nun geeinigt hat. "Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verliert die Bundesregierung ein Stück Glaubwürdigkeit beim Bürokratieabbau.
Die Vorschläge sind enttäuschend kleinteilig und werden absehbar nicht die notwendige Entlastung bei Handwerksbetrieben mit sich bringen", sagt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Unternehmen um knapp 1,2 Milliarden Euro entlasten.
Der gelbe Zettel wird abgeschafft! Mehr zur elektronischen AU-BescheinigungIm Gesetzentwurf werden 14 Einzelmaßnahmen genannt, für die größte Entlastung sollen drei Maßnahmen sorgen:
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung soll zu Beginn des Jahres 2021 soll die Wirtschaft um 549,4 Millionen Euro entlasten.
Es sei angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß, dass Arbeitnehmer ihre Krankschreibung bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen müssen, heißt es in dem Entwurf. "Künftig rufen die Arbeitgeber nach Erhalt der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung ab."
Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke sollen bei den Betrieben für weniger Bürokratiebelastung sorgen. In Zukunft soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung aus dem Produktivsystem, einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.
"Neben der Entlastung der Unternehmen setzt dies auch Anreize für die Finanzverwaltung, Betriebsprüfungen zeitnah anzugehen", schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Außerdem will sie die Wirtschaft durch die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe entlasten.
Hier finden Sie den Referentenentwurf des BundeswirtschaftsministeriumsNeben diesen zentralen Maßnahmen des BEG III sieht die Bundesregierung im Bereich Steuern folgende Änderungen vor:
Weitere Maßnahmen sind der
Der Gesetzentwurf stehe symptomatisch für den fehlenden Gestaltungswillen und Mut der Bundesregierung beim Bürokratieabbau, erklärt Schwannecke. "Anstatt Handwerksbetriebe von einer kaum stemmbaren Anzahl an Dokumentations- und Informationspflichten zu befreien, sehen sich die Betriebe einer kaum mehr nachvollziehbaren Verwaltungspraxis ausgesetzt. Wir brauchen endlich ein Umdenken und entsprechendes Handeln von Gesetzgeber und Verwaltung." Der Bundestag sei gefordert, im parlamentarischen Verfahren umfassend nachzubessern. Vorschläge gebe es genug.
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