Nicht immer ist das Fahrtenbuch die günstigere Entscheidung. Manchmal kann es auch die Ein-Prozent-Methode sein. Der Steuerberater hilft weiter.

Nicht immer ist das Fahrtenbuch die günstigere Entscheidung. Manchmal kann es auch die Ein-Prozent-Methode sein. Der Steuerberater hilft weiter. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Der Fiskus fährt mit

Mobilität

Was lohnt sich mehr bei der Steuer? Die Ein-Prozent-Methode oder ein Fahrtenbuch? Die private Nutzung des Dienstwagens entscheidet.

Einen Dienstwagen braucht jeder Handwerksbetrieb. Sobald das Fahrzeug auf die Firma zugelassen ist, spricht das Finanzamt bei jedem Meter, den der Fahrer privat zurücklegt, ein Wörtchen mit. Es will dafür Steuern sehen. Denn die private Nutzung ist aus Sicht des Finanzamts im Falle eines Mitarbeiters ein geldwerter Vorteil, im Falle des Chefs eine Entnahme aus dem Firmenvermögen.

Für die Steuer ist erst einmal entscheidend, wie stark der Pkw betrieblich genutzt wird. Wird er zu mehr als die Hälfte betrieblich genutzt, zählt er automatisch zum Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung unter zehn Prozent, schlägt der Fiskus den Wagen automatisch dem Privatvermögen zu, beim Anteil zwischen zehn und 50 Prozent hat der Eigentümer die Wahl.

Fällt der Wagen unter das Betriebsvermögen,

  • läuft die Abschreibung über sechs Jahre und kann nur bei hoher jährlicher Laufleistung kürzer laufen;
  • sind sämtliche Kosten vom Sprit bis hin zur Maut sind steuerlich ansetzbare Betriebsausgaben.
  • ist die private Nutzung mit einem Privatanteil steuerlich anzusetzen, den es über ein Fahrtenbuch oder über die Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln gilt.

Kosten für Fahrten zwischen Wohnen und Arbeiten sind als Betriebsausgabe mit 30 Cent je Kilometer durch die Entfernungspauschale abgegolten.

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Die Nutzung entscheidet

Ob Ein-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch genutzt wird, sollte der Chef vom tatsächlichen Privatanteil abhängig machen. Wer wenig privat fährt, sollte auf das Fahrtenbuch setzen, ansonsten fällt die Ein-Prozent-Pauschale günstiger aus. Wobei die Höhe auch von der Art des Fahrzeugs abhängt. Um Stromautos zu fördern, fällt die Pauschalregelung günstiger aus. Wer einen reinen Stromer fährt, muss nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises steuerlich ansetzen, bei Hybriden sind es 0,5 Prozent. Die Wahl des Fahrzeugs kann daher die Steuerhöhe deutlich beeinflussen – zumal mit Listenpreis der Preis des Fahrzeugs bei der Erstzulassung gemeint ist, inklusive aller Extras. Wer also fleißig seine Kreuzchen in der Optionsliste gemacht hat, treibt den Listenpreis und damit seine Steuer in die Höhe.

Allerdings lassen sich die Chefs nicht lumpen, wenn es um das eigene Dienstfahrzeug geht. Chefs einer handwerklichen GmbH fahren ein Auto, das im Schnitt knapp 71.200 Euro kostet. Das hat die aktuelle Studie "GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021" der Kölner Marktforscher BBE ergeben.

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Text: / handwerksblatt.de

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