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HWK Trier | Mai 2025
Online-Seminar: Meisterwerk Betriebsübergabe
Wie man sein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen kann, zeigt ein Online-Seminar der Handwerkskammer der Pfalz und der Handwerkskammer Trier.
Angesichts der Corona-Krise falle der Beschluss der Kommission in eine Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheiten, sagt Daniel Schneider. (Foto: © Olena Kachmar/123RF.com)
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Juli 2020
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hält es für "wenig sachgerecht", in der derzeitigen unsicheren Wirtschaftslage Lohnerhöhungen für zwei Jahre im Voraus festzulegen.
Von der jüngst von der Mindestlohnkommission empfohlenen Anhebung der Lohnuntergrenze in vier Stufen bis Mitte 2022 hält das Bäckerhandwerk nicht viel. Wegen der Corona-Krise seien viele Unternehmen in Schwierigkeiten geraten – ihre Zukunft sei ungewiss. Dabei gebe es je nach Branche und Region große Unterschiede.
"Der Beschluss der Mindestlohnkommission unterscheidet jedoch nicht nach Branchen oder Regionen. Er sieht erneut pauschale Lohnerhöhungen für die gesamte Wirtschaft vor, ohne spezifisch nach Branchen zu differenzieren. Das sehen wir – gerade in der aktuellen Situation – kritisch", sagt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.
Beschluss der MindestlohnkommissionMindestlohn soll auf 10,45 Euro steigenAngesichts der Corona-Krise falle der Beschluss der Kommission in eine Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheiten, so Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäckerhandverbands. Für das laufende Jahr rechne die Gesamtwirtschaft mit einer schweren Rezession und es sei schwierig belastbare Prognosen für die Zukunft zu machen.
"Angesichts dessen erscheint es wenig sachgerecht, jetzt schon für zwei Jahre im Voraus Lohnerhöhungen festzulegen – zumal für die Zeit ab Juli 2022 eine so hohe. Unabhängig davon bleibt unsere grundsätzliche Kritik an Einführung und Bestand des gesetzlichen Mindestlohns bestehen: Rechtlich stellt der gesetzliche Mindestlohn unserer Auffassung nach einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie dar", erklärt Schneider.
Die vom Mindestlohngesetz vorgesehene nachlaufende Orientierung an der gesamtwirtschaftlichen Tariflohnentwicklung und damit an rückblickend guten, aber eben vergangenen Jahren, sei in der aktuellen Krise unangemessen, betont Wippler. "Wenn die Mindestlohnentwicklung so weiter fortgesetzt wird, droht Schaden für den Flächentarifvertrag, die Tarifbindung und die Bindekraft von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden."
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
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