2020 wurde die Meisterpflicht in 12 Gewerken wieder eingeführt

2020 wurde die Meisterpflicht in 12 Gewerken wieder eingeführt (Foto: © Volker Schlichting/123RF.com)

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Keine Novelle der Handwerksordnung geplant

Handwerkspolitik

Die zuletzt 2021 geänderte Handwerksordnung soll nicht vor 2025 überprüft werden. Derzeit besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Anpassungsbedarf.

Die Handwerksordnung soll 2025 überprüft werden um zu herauszufinden, wie sich das erneuerte Gesetz ausgewirkt hat. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage  der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten gefragt, ob die Bundesregierung einen weiteren Novellierungsbedarf der Handwerksordnung sehe. Derzeit besteht aus Sicht der Bundesregierung jedoch kein Anpassungsbedarf, so dass "kein konkretes Vorhaben zur Novellierung der Handwerksordnung in Planung ist", heißt es in der Antwort weiter.

Die Handwerksordnung (HwO) wurde zuletzt in den Jahren 2020 und 2021 geändert, unter anderem wurde die Meisterpflicht in 12 Gewerken wieder eingeführt.

2025 wird die Wirkung des Novelle überprüft

Die Ziele des Gesetzes und die Zuordnung eines Handwerks zu der Anlagen A und insbesondere der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung sollen fünf Jahre nach Inkrafttreten überprüft werden (Evaluation), also 2025. Dabei wird vor allem untersucht werden, inwiefern die Zuordnung zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Erhalt von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe, sowie zur Sicherung der Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung beigetragen haben und somit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden.

Dafür werden unter anderem Daten zur Berufsbildung sowie zuden Betriebs- und Beschäftigtenzahlen erhoben. Statistiken zu der Entwicklung in den einzelnen Handwerken werden in den Handwerksorganisationen erstellt und regelmäßig auch veröffentlicht.

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Derzeit besteht aus Sicht der Bundesregierung jedoch kein Anpassungsbedarf, so dass kein konkretes Vorhaben zur Novellierung der Handwerksordnung in Planung ist.

> Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung im Volltext

Wiedereinführung der Meisterpflicht in der HwO-Novelle von 2020Nach der Reform der Handwerksordnung gilt seit Febraur 2020 die Meisterpflicht wieder für folgende Gewerke:

• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer

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Text: / handwerksblatt.de

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