Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen können 2.000 Euro der Soforthilfe für den Lebensunterhalt verwenden, wenn sie weder im März noch im April ALG II beantragt haben.

Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen können 2.000 Euro der Soforthilfe für den Lebensunterhalt verwenden, wenn sie weder im März noch im April ALG II beantragt haben. (Foto: © Igor Daniel/123RF.com)

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NRW-Soforthilfe: 2.000 Euro für den Lebensunterhalt

Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen profitieren von einer "Vertrauensschutzlösung" der Landesregierung und können so 2.000 Euro der Soforthilfe für den Lebensunterhalt verwenden.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will Soloselbstständigen mit einer "Vertrauenschutzlösung" helfen, die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Soloselbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, gewährt die Landesregierung für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro, den sie für den Lebensunterhalt verwenden dürfen. Ursprünglichen Bestimmungen der Bundesregierung zufolge darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. 

Anerkennung der unternehmerischen Leistung

"Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen Soloselbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können", sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Die Bundesregierung sei dieser parteiübergreifenden Forderung der Länder nicht gefolgt. "Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutzlösung den Soloselbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern. Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe."

Die Regelungen im Überblick:

  • Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.
  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.

Soforthilfe gibt Sicherheit

"Es wäre gut und praktikabel gewesen, wenn die Soloselbstständigen die Soforthilfe auch für die private Lebensführung hätten verwenden können. Ich bedaure sehr, dass die Bundesregierung sich nicht zu dieser parteiübergreifend befürworteten Lösung durchringen konnte", erklärt Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. "Umso mehr begrüße ich, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt eine eigene Lösung präsentiert hat."

Vielen Handwerkern und anderen Soloselbständigen, die im Vertrauen auf die Soforthilfe keine Grundsicherung beantragt haben, sei damit eine große Sorge kommen. "Die Soforthilfe war ein großer Erfolg, weil sie den Betroffenen in einer wirtschaftlich existentiellen Situation ein Stück Sicherheit gegeben hat. Das dürfen wir jetzt nicht durch bürokratische Klimmzüge aufs Spiel setzen." Es wäre fatal, wenn jetzt im Nachhinein hunderttausendfacher Ärger mit den Nachweisen zur Verwendung der Soforthilfe aufkäme. "Die Politik muss hier Wort halten und darf in dieser kritischen Situation nicht das Vertrauen der Menschen verspielen."

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NRW-SoforthilfeMit der Corona-Soforthilfe hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms Ende März rund 400.000 Unternehmen unterstützt. Insgesamt zahlten Land und Bund 4,07 Milliarden Euro aus. 86 Prozent der Antragssteller waren Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern. 15.000 Anträge wurden abgelehnt.

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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