Die Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs werden in dem neuen Bußgeldkatalog nicht genügend berücksichtigt, meint der ZDH.

Die Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs werden in dem neuen Bußgeldkatalog nicht genügend berücksichtigt, meint der ZDH. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Wo sollen Handwerker parken?

Ein Handwerker, der eine dringende Dienstleistung ausführt, darf nicht wie ein beliebiger Falschparker behandelt werden, fordern Handwerksverbände. Sie verlangen, dass die Straßenverkehrsordnung geändert wird.

Am 28. April 2020 ist die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, unter anderem mit Halteverboten auf Fahrradstreifen und kräftig erhöhten Bußgeldern .

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht es ausdrücklich positiv, dass in der neuen Straßenverkehrsordnung die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit sowie Regelungen zu Elektromobilität, Carsharing, Radverkehr und die auch im Handwerk genutzten Lastenräder verstärkten Eingang gefunden haben. Neue StraßenverkehrsordnungHier finden Sie einen Überblick über die Änderungen der StVO

"Allerdings ist es aus Sicht vieler Handwerkerinnen und Handwerker äußerst bedauerlich, dass im Zuge der Novellierung die speziellen Erfordernisse des notwendigen gewerblichen Verkehrs nicht genügend berücksichtigt und die dazu schon frühzeitig vom Handwerk gemachten Vorschläge leider nicht aufgegriffen worden sind", bedauert er. "Handwerksbetriebe müssen weiter ihre Kunden und Baustellen direkt erreichen und ihre Transporter in der Nähe abstellen können", fordert der ZDH-Chef. Die bloße Verschärfung von Sanktionen springe zu kurz.

Wie sollen Handwerker Material liefern?

"Was sollen Dachdecker, Sanitärhandwerker, Heizungsbauer, Glaser und Tischler aber machen, wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind?", fragt Schwannecke. Kein Handwerker stehe gerne in der zweiten Reihe oder auf einem Radweg, doch wie sonst soll etwa schweres Material, das für die Handwerksdienstleistung benötigt wird, ortsnah ausgeladen werden können, wenn kein Parkraum zur Verfügung steht.

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Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), protestiert ebenfalls: "Als Dachdecker haben wir volles Verständnis dafür, Fahrradfahrer besser zu schützen. Aber das darf nicht zu Lasten derjenigen erfolgen, die auf Halteflächen angewiesen sind: Nicht nur Dachdecker, auch viele andere Handwerker und nicht zuletzt Paketzusteller müssen halten dürfen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Für Dachdecker ist es keine Alternative, 500 Meter entfernt einen Parkplatz zu nutzen. Oder sollen wir fün bis sieben Tonnen Ziegel, Maschinen und Werkzeuge in der Schubkarre zur Baustelle schieben?"

Bauverzögerungen als Folge

Wenn vorher Halte-Genehmigungen eingeholt werden müssten, könnten Dächer nach Sturmschäden eventuell tage- oder sogar wochenlang nicht repariert werden. Auch ohne Notfälle werde es durch die neue Regelung zu Bauverzögerung kommen, meint Bollwerk. 

"Hier brauchen wir für alle Seiten verträgliche Lösungen!" fordert der ZDH. "Die nun massiv erhöhten Bußgelder und das neue pauschale Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen führen dazu, dass Fahrer im Handwerk sehr schnell mit "Punkten" und dem Führerscheinverlust bedroht werden. Das bedeutet im Handwerk die Gefährdung der beruflichen Existenz."

In der Konsequenz könnten Betriebe ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten. Ein Handwerker, der eine dringende Dienstleistung in einem anliegenden Gebäude ausführe, dürfe nicht wie ein beliebiger Falschparker behandelt werden, der mutwillig einen Radweg oder die Fahrbahn zustelle. Für zahlreiche Aufträge am Tag, teils kurzfristige Noteinsätze, könne kein Betrieb bei den Behörden einzelne Sondergenehmigungen beantragen.

Verkehrsschild "Arbeits-/Ladezone" schaffen!

"Wir bitten Bund und Länder, die StVO hier schnellstens nachzubessern und Möglichkeiten zu schaffen, damit Handwerksbetriebe ihren notwendigen Einsatz beim Kunden ausführen können, ohne mit drastischen Strafen konfrontiert zu werden, " so Schwannecke. Der öffentliche Straßenraum sei ein knappes Gut. Es seien Konzepte notwendig, um vorausschauend Konflikte zwischen allen notwendigen Verkehren zu vermeiden.

Auch die schon lange geforderte Einführung eines Schildes "Arbeits-/Ladezone" könne zumindest an einigen Stellen in den Städten eine Erleichterung schaffen, erklärt der ZDH-Chef. Der Dachdeckerverband möchte auch das Halten auf Fahrradwegen fürs Handwerk wieder einführen.

Der ZDH appelliert: "Wir brauchen gleichermaßen einen sicheren Radverkehr wie aber auch die Gewährleistung von handwerklichen Verkehren, die unverzichtbar für die Lebensfähigkeit der Städte, die Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes sind!"

Positionspapier des HandwerksHier finden Sie das Positionspapier "Handwerk und Zukunft der Mobilität"

Text: / handwerksblatt.de

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