Zwei Test pro Woche sollen Arbeitnehmer im Betrieb machen, wenn sie nicht im Homeoffice sind,

Zwei Corona-Tests wöchentlich müssen Unternehmen allen Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice sind. (Foto: © dvarg/123RF.com)

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Betriebe müssen jetzt zwei Tests pro Woche anbieten

Das geänderte Infektionsschutzgesetz macht Homeoffice zur Pflicht. Für Eltern gibt es mehr Kinderkranktage. Die neue Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass Betriebe jetzt jedem Mitarbeiter zwei Tests pro Woche anbieten müssen.

Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war, am 22. April 2021 gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten. Was für Betriebe ab heute per "Bundesnotbremse" neu gilt, erklärt Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rostock.

Homeoffice wird Pflicht 

Im aktuellen Infektionsschutzgesetz kommt nun also doch die Pflicht zum Homeoffice. Arbeitgeber müssen nun Homeoffice anbieten und neu: Arbeitnehmer müssen das Angebot annehmen.

Der gesetzliche Wortlaut: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder ..."

"Nach wochenlangen Vorbereitungen und einem steuerlichen Anreiz mit der Sofortabschreibung für den Kauf der entsprechenden Homeoffice-Ausstattung macht die Regierung nun ernst mit dem Zwang zum Homeoffice", sagt Rechtsanwalt Roloff.

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Mehr Kinderkrankentage für Mitarbeiter

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können nun im Jahr 2021 noch mehr Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, um ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen zu können. Im aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sind zehn zusätzliche Arbeitstage vorgesehen, was in Summe dann 30 Kinderkranktage macht. Für Alleinerziehende sind es weitere 20 zusätzliche Arbeitstage zu den bisherigen 40, an denen sie Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen können.

"Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbringen können", erläutert Arbeitsrechtler Roloff.

Das neue Infektionsschutzgesetz soll in seiner jetzigen Ausgestaltung bis zum 30. Juni 2021 gelten. 

Zwei Tests für alle Arbeitnehmer sind künftig Pflicht

Mit der dritten Änderungsverordnung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 19. April will  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil alle Arbeitgeber dazu verpflichten, dass sie allen Beschäftigten nicht mehr nur einen Corona-Test pro Woche anbieten, sondern zwei.

"Für die Betriebe verdoppeln sich damit die Kosten. Der Bundesarbeitsminister rechnet mit Kosten für die Arbeitgeber von 749 Millionen Euro", sagt Roloff. Die vergangene Woche verkündete einfache Testangebotspflicht gilt seit dem 20.April 2021. "Kaum ist die Verordnung von letzter Woche in Kraft, kommt schon die nächste", kritisiert Rechtsanwalt Roloff, "die Betriebe haben so keine Planungssicherheit."

Wie das geänderte Infektionsschutzgesetz soll die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 30. Juni 2021 gelten. Die Verordnung ist nicht zustimmungspflichtig. Sie soll mit Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes gelten.

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Text: / handwerksblatt.de

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