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HWK Trier | Juli 2025
"Ich packe Dinge mit vollem Einsatz an"
Normen Obermann ist jahrgangsbester Zimmerermeister, gelernter Bauzeichner, Gebäudeenergieberater (HWK) und studiert jetzt Architektur an der HTW Saar.
Die Frist bis zur Meldung einer Datenpanne beträgt 72 Stunden ab Kenntnis des Vorfalls! (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)
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Ein kleiner Fehler genügt, und schon geraten vertrauliche oder personenbezogene Daten in die Hände von Unbefugten. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern zieht eine Reihe von Pflichten nach sich, die jeder Betriebsinhaber kennen sollte. Ein Experte klärt auf.
Aktuell werden vermehrte Hackerangriffe auf kleine und mittelständische Betriebe gemeldet. Andere Einfallstore für verletzten Datenschutz sind etwa falsch versendete E-Mails oder ein verlorenes oder gestohlenes Firmenlaptop. Für den Betrieb bedeutet das, dass er die Kontrolle über wertvolle, oft sensible Daten von Kunden, Geschäftspartner oder Beschäftigten verliert. Man spricht in einem solchen Fall von einer Datenpanne, einem Datenschutzvorfall oder auch einer Datenschutzverletzung. Die Details erklärt Rechtsanwalt Axel Keller.
Eine Datenpanne ist ein Ereignis, das die Sicherheit von Informationen beeinträchtigt. Dieses Ereignis führt zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung oder dem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten. Die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit werden verletzt. Konkret geht es um Vorfälle, bei denen eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:
Das Spektrum von Datenpannen ist breit gefächert. Sie sind keineswegs auf den Bereich der Informationstechnologie beschränkt. Datenschutzverletzungen können passieren durch:
Betriebe sollten idealerweise bereits vorher interne Prozesse etabliert haben: Ein vermuteter oder festgestellter Datenschutzvorfall sollte möglichst schnell dem Vorgesetzten, Abteilungsleiter und der Geschäftsführung gemeldet werden. Dann kann diese frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen. Am besten erstellen Betriebsinhaber für dieses Vorgehen eine Notfallliste mit sämtlichen Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten, insbesondere dem Datenschutzbeauftragten.
Liegt eine Datenpanne vor, müssen die Verantwortlichen entscheiden, ob eine Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde besteht. Insbesondere bei einem persönlichen Risiko für die von dem Vorfall betroffenen Personen und auch bei sehr umfangreichen und sensiblen Datensätzen ist eine Meldung meist unumgänglich. Letztendlich muss die Geschäftsführung die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vornehmen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden stellen hierfür entsprechende Online-Formulare bereit. Der Datenschutzbeauftragte kann unterstützend hinzugezogen werden.
Achtung: Die Frist bis zur Meldung beträgt 72 Stunden ab Kenntnis des Vorfalls! Wochenende oder Feiertage unterbrechen die Frist nicht. Genauso wenig wie Urlaub und Krankheit: die Frist läuft weiter!
Wer die Meldefrist verletzt, riskiert ein Bußgeld. Für die Meldepflicht ist es nicht relevant, ob der Vorfall beabsichtigt herbeigeführt wurde oder nicht. Wer hinsichtlich der Meldepflicht Zweifel hat, sollte fachkundigen Rat einholen. Auch im Zweifelsfall kann eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde sinnvoll sein: Denn die Behörde gibt mitunter wichtige Ansatzpunkte für die Aufarbeitung des Vorfalls und für präventive Maßnahmen. Außerdem gibt es dann kein Bußgeld wegen unterlassener Meldung. Die Konsequenzen einer verspäteten Meldung oder eines unterschätzten Risikos trägt allein das verantwortliche Unternehmen.
Ein Datenschutzvorfall kann jederzeit unerwartet auftreten. Wer vorher einen Arbeitsablauf dafür einrichtet, sich mit dem Thema auseinandersetzt und sich von einem Datenschutzbeauftragten unterstützen lässt, ist gut gewappnet. Am besten ist es natürlich Prävention. Dafür sollte jeder Betriebsinhaber Richtlinien für seine Beschäftigten etablieren, strukturierte interne Abläufe definieren und Mitarbeiterschulungen durchführen.
Hier gibt es eine ausführliche Hilfestellung für den Umgang mit Datenschutzvorfällen. Zusätzlich finden Sie > hier eine kurze Notfall-Checkliste für den Ernstfall. Bestenfalls drucken Sie sich diese Informationen aus und legen diese so bereit, dass sie auch bei einem IT-Systemausfall erreichbar ist.
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