Foto: © Eva Leyendecker
HWK Trier | Januar 2025
German Design Award für Eva Schäfer-Simon
Für ihre "echt-es" JOIN-Kollektion hat die Goldschmiedin Eva Schäfer-Simon aus Bitburg einen der renommiertesten Preise im Bereich Design erhalten.
Was ist erlaubt im Bewerbungsgespräch, welche Daten können, müssen oder dürfen abgefragt werden. (Foto: © ra2studio/123RF.com)
Vorlesen:
Das aktuelle Datenschutzrecht - Themen-Specials
August 2010
Die heimliche Videoüberwachung von Angestellten war eines der Skandalthemen der letzten Zeit. Die Bundesregierung hat reagiert: In einem Gesetzentwurf hat sie neue Regelungen zum Schutz der Daten von Beschäftigten getroffen.
Arbeitnehmer und Bewerber sollen künftig besser vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden. Dennoch sollen auch die berechtigten Interessen der Arbeitgeber gewahrt werden. Der Gesetzentwurf schaffe Rechtssicherheit, insbesondere im Umgang mit neuer Technik, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Das Gesetz schütze die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser als das geltende Recht. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in den verschiedensten Gebieten vor.
Eine neue Regelung stellt klar, welche Fragen in Bewerbungsverfahren in Bezug auf die künftige Tätigkeit zulässig sind. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kandidaten dürfen beispielsweise erhoben werden. Dies gilt auch für weitere Daten - wenn und soweit sie erforderlich sind, um die Eignung der Bewerber festzustellen.
Der Gesetzentwurf regelt, wann ärztliche Untersuchungen zulässig sind. Der Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen. So kann beispielsweise die Flugtauglichkeit eines künftigen Piloten geprüft werden - die von Bäckern grundsätzlich nicht.
Der Gesetzentwurf regelt die Videoüberwachung im nichtöffentlichen Bereich. Eine heimliche Videoüberwachung ist unzulässig.
Ortungssysteme dürfen grundsätzlich nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Das kann zum Beispiel für die Sicherheit der Beschäftigten erforderlich sein oder zur Koordinierung von Einsätzen. Strenge Regeln gelten auch für die Erhebung biometrischer Merkmale, zum Beispiel von Fingerabdrücken.
Künftig sollen klare Regeln gelten, mit denen die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht wird. Das berechtigte Anliegen der Arbeitgeber, Korruption zu bekämpfen soll beachtet werden.
Auch Kontrollen zur Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz sollen möglich sein. Der Gesetzentwurf soll einerseits Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelung schützen. Er soll aber andererseits auch Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Zusammenarbeit an die Hand geben.
Quelle: Bundesministerium des Innern
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