Für Schuldner und Mieter gab es eine Verschnaufpause. Die gilt seit 1. Juli nicht mehr. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

Vorlesen:

Verschnaufpause für Schuldner wird nicht verlängert

Mieten, Kreditraten und Rechnungen für Strom, Wasser oder Telefon konnten pandemiebedingt vorübergehend unbezahlt bleiben. Zum 1. Juli 2020 sind die Übergangsregelungen ausgelaufen.

Die  Erleichterungen für Schuldner werden nicht wie gefordert bis zum 30. September 2020 verlängert.  Alle säumigen Schuldner wurden durch diese Regelungen vorübergehend vor den Folgen ihrer ausbleibenden Zahlung geschützt. Seit 1. Juli müssen sie ihre Mietschulden und Darlehen wieder begleichen. 

Der Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende lief wie geplant am 30. Juni aus und gilt nicht für weitere drei Monate. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Schulden wurden während der Verschnaufpause nicht erlassen, es gab nur Zahlungsaufschübe! Voraussetzung war außerdem, dass die Zahlungsverzögerung als Folge der Corona-Pandemie entstanden ist und dies auch nachgewiesen wird.

Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" , das am 27. März verabschiedet wurde, hatte der Bundesjustizministerin die Möglichkeit eingeräumt, die Schutzregelungen per Verordnung zu verlängern. Dies ist nun nicht geschehen.

Das bedeutet:

  • COVID-19-bedingte Mietschulden für die Monate April 2020 bis Juni 2020 müssen bis spätestens 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Ab 1. Juli 2020 müssen die normalen Mietzahlungen wieder aufgenommen werden, andernfalls drohen zivilrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.

  • Verbraucher sowie Kleinstgewerbetreibende können ab dem 1. Juli 2020 Zahlungen für wesentliche Dauerschuldverhältnisse zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge bzw. mit Leistungen zur angemessenen Fortsetzung des Erwerbsbetriebs nicht weiter aufgrund der Pandemie aufschieben.

  • Die COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen verlängert den jeweiligen Darlehensvertrag um den Zeitraum der Stundung von bis zu drei Monaten. Ab 1. Juli 2020 müssen die verschobenen monatlichen Darlehensraten daher wieder gezahlt werden, sofern sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Bank nicht auf eine andere Lösung verständigt haben.

    Quelle: BMJ

 

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: