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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Wenn es im Geschäftsleben Ärger gibt, geht es oft vor Gericht. Verhandlungen sowie Anwälte sind teuer. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
Im Geschäftsleben läuft nicht immer alles glatt. Selbst wer gewissenhaft arbeitet, kann von Kunden oder Lieferanten in eine rechtliche Auseinandersetzung hineingezogen werden. Anwälte und Gerichte sind teuer. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Versicherungskritiker empfehlen für Selbstständige den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Denn wer Gefahr läuft, Ärger mit Mitarbeitern, Auftraggebern oder Lieferanten zu bekommen, sollte sich zur Wehr setzen können – unabhängig von der Dicke seines Bankkontos. Das ist der wahre Wert dieser Versicherung. Denn recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Paar Schuhe.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft, zu seinem Recht zu kommen, indem sie die anfallenden Kosten übernimmt. Das beginnt bereits mit einer anwaltlichen Erstberatung. Die wird gern zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten, also rein vorsorglich (ohne Eintritt eines Rechtsschutzfalls), angeboten. Viele Versicherer haben dazu praktische Hotlines für ihre Kunden eingerichtet. Der Kern der Leistung erstreckt sich jedoch auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, und zwar über mehrere Instanzen. Versichert sind Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Gutachter, die vom Gericht herangezogen werden. Das bezieht sich auch auf die Kosten des Gegners, wenn der Versicherte sie zu tragen hat. Die Kostenübernahme kann nur von der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt werden. Die sollte deshalb nicht kleinlich gewählt werden. Premiumangebote leisten häufig sogar unbegrenzt.
Die Alternative zu einem Prozess ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Die meisten Rechtsschutzversicherer tragen auch die Kosten für solch eine Mediation. Eine weitere Zusatzleistung ist unter dem Stichwort "Forderungsmanagement" oft automatisch in Rechtsschutzpolicen für Gewerbetreibende enthalten oder kann gegen einen Zusatzbeitrag einbezogen werden. Je nach Ausgestaltung erteilt der Versicherer eine bestimmte Anzahl an Bonitätsauskünften über die Geschäftspartner kostenfrei oder zu vergünstigten Konditionen. Dieser Service ist dann besonders wertvoll, wenn die Zahlungsmoral schlecht und das Insolvenzrisiko hoch ist.
Rechtsschutzversicherung ist aber nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Im Gegenteil, die Policen sind eine äußerst individuelle Angelegenheit. Sie werden nach dem Baukastenprinzip angeboten. Die vielen einzelnen Bausteine decken dabei jeweils nur Teilbereiche ab. Ein Rundum-sorglos-Paket für alle denkbaren Fälle gibt es nicht. Mit Blick auf Prozesshansel ist dies sicher gut so. Davon ist jedenfalls der Bund der Versicherten (BdV) überzeugt. Die Policen sind ohnehin nicht preiswert, was an den teuren Anwalts- und Gerichtsgebühren liegt.
Es lohnt sich also, genau zu überlegen, welche Bestandteile für den Betrieb wie wichtig sind und auf welche am ehesten verzichtet werden kann. Am besten priorisieren Sie die einzelnen Bausteine anhand unserer Liste "Wichtige Rechtsschutz-Bausteine" in aller Ruhe für sich. Grundsätzlich kann der gewählte Rechtsschutz rein auf den Betrieb und seine Mitarbeiter begrenzt sein oder die Familienmitglieder des Firmeninhabers mit absichern. Der hohe Grad an Individualität in der Rechtsschutzversicherung erschwert leider die Vergleichbarkeit der angebotenen Policen. Normalerweise geben Ratings eine gute Orientierungshilfe. Doch die führenden Analysehäuser bieten keine Marktbewertungen zu gewerblichen Rechtsschutzversicherungen an. Der Preis allein sagt wenig aus. Der BdV empfiehlt grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Beitrag sparen kann man meistens mit einer Selbstbeteiligung. Die kann 150 oder 200 Euro oder mehr betragen und wird bei jedem Schadenfall fällig – es sei denn, der Gegner muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Policen sind nicht für Streithansel entworfen worden. Deshalb Vorsicht: Im Schadenfall darf jede Partei, also auch der Versicherer, den Vertrag ordnungsgemäß kündigen. Mitunter gilt dieses Kündigungsrecht für ihn aber erst nach zwei Schäden pro Jahr. Doch die Gefahr besteht, dass es dann auch bei anderen Gesellschaften mit einer Police schwierig wird.
Quelle: GDV; Unternehmensinformationen
Kein Versicherer kann brennende Häuser versichern. Deshalb schützen sich die Gesellschaften mit Karenzzeiten vor missbräuchlicher Inanspruchnahme. Üblicherweise wird der nachfolgende Versicherungsschutz erst drei Monate nach Vertragsabschluss scharfgeschaltet:
Die folgenden Bausteine verzichten auf Wartezeiten:
Quelle: GDV
Früher hat der Gesetzgeber in Deutschland sehr stark dafür gesorgt, dass es bei Auseinandersetzungen im Versicherungsbereich nicht zu einer Interessenkollision kommen konnte. Wer bei einer Versicherung Kunde war, konnte dort nicht gleichzeitig seine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dieses sogenannte Spartentrennungsgebot sollte sicherstellen, dass eine Versicherung ihre Ansprüche nicht gegen sich selbst durchsetzen musste. Die Spartentrennung hat Spezialversicherer wie die Düsseldorfer Arag, die Münchener D.A.S. (heute im Ergo-Konzern) oder die Kölner Roland Rechtsschutzversicherung groß gemacht. Die anderen Gesellschaften haben ihnen das Geschäft zugetragen.
1990 hat die EU die strenge deutsche Norm gekippt. Seitdem dürfen alle Versicherungsunternehmen (ausgenommen Lebens- und Krankenversicherer) das Rechtsschutzgeschäft betreiben. Einzige Bedingung: Die Schadenregulierung muss auf ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ausgegliedert werden. Heute dürfen Vollsortimenter ungehindert Rechtsschutzversicherungen anbieten. Wer Interessenkonflikte ausschließen will, sollte darauf achten, dass sein Rechtsschutz nicht aus dem gleichen Hause kommt wie die Betriebsversicherungen. Übrigens: Streitigkeiten gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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