Fußballtörtchen, Fan-Brötchen, EM-Bratwürsten oder Rabattaktionen sind auch ohne Lizenz der UEFA möglich.

Fußballtörtchen, Fan-Brötchen, EM-Bratwürsten oder Rabattaktionen sind auch ohne Lizenz der UEFA möglich. (Foto: © areeya/123RF.com)

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Vorsicht bei Werbung mit der Fußball-EM!

Am 14. Juni 2024 startet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Wer mit dem Sportereignis werben möchte, sollte einige rechtliche Regeln kennen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Am 14. Juni 2024 geht die Europameisterschaft los und Fußballfans sind schon gespannt. Wollen Handwerker die EM für ihre Werbung nutzen, ist Vorsicht geboten. Schaufensterdekor, Dienstleistungen und Produkte sollten sich nicht zu nah an den offiziellen Slogans und Produkten der UEFA orientieren. Sonst drohen teure Abmahnungen. Denn die UEFA als Veranstalter der EM besitzt umfangreiche Schutz- und Markenrechte an Logos, Begriffen und Slogans

Was ist erlaubt?

Die EM 2024 ist eine Veranstaltung der UEFA. Und sie ist nicht nur Sportveranstaltung, sondern auch Marketing-Mega-Event. Die UEFA hat sich daher sämtliche kommerziellen Rechte gesichert. Dabei geht es um Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte. Sie liegen alle bei der UEFA. Wer werben will, sollten seine Werbung allgemein halten. Markenzeichen der EM, Wortmarken und mehr sind geschützt. Darunter fallen unter anderem:

  • Das offizielle Emblem des EURO 2024™
  • Die Begriffe UEFA EURO 2024 GERMANY" und "UEFA EURO 2024"
  • Das Maskottchen und der Pokal
  • Der offizielle Slogan "United by football. Vereint im Herzen Europas™"

Lizenz oder allgemein gehaltene Werbung

Es ist möglich, eine Lizenz bei der UEFA einzukaufen. Ob dies kosten-nutzentechnisch für einzelne Betriebe sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Wer ohne eine solche Lizenz mit Begriffen rund um die EM 2024 Marketing betreiben möchte, sollte seine Maßnahmen zuerst rechtlich bewerten lassen – zum Beispiel von der Handwerkskammer – um Regelverstöße zu vermeiden. Diese können nämlich teure Folgen haben, wenn Abmahnungen ins Haus flattern.

Zulässig ist Werbung, die allgemein gehalten ist. Formulierungen wie "Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen" während des Spielzeitraums etwa sind unproblematisch. Auch kann man Schaufenster im Fußballgeist dekorieren, allerdings dürfen Betriebe keine offiziellen UEFA-Merchandisingprodukte verwenden. Ein neutraler Fußball beispielsweise ist aber unverfänglich. Ein selbst entworfenes EM-Emblem oder die Benutzung der Nationalfarben (nicht als Flagge!) ist ebenso erlaubt, genau wie die Werbung mit Fan-Brötchen, EM-Bratwürsten, Fußballtörtchen oder Rabattaktionen.

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Beratung der Kammern nutzen! Bei Zweifeln kann man sich vorher fachkundige Hilfe einholen. Die Handwerkskammern stehen ihren Mitgliedsbetrieben gerne kostenlos zur Verfügung.

Quelle: Optikernetz

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Text: / handwerksblatt.de

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