Seit dem 2. April können Selbstständige und Unternehmen in Rheinland-Pfalz über ihre Hausbank die zusätzliche Corona-Hilfe des Landes beantragen.

Seit dem 2. April können Selbstständige und Unternehmen in Rheinland-Pfalz über ihre Hausbank die zusätzliche Corona-Hilfe des Landes beantragen. (Foto: © alphaspirit/123RF.com)

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Corona-Krise: Antrag für Zukunftsfonds RLP jetzt stellen

In Rheinland-Pfalz gibt es zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes Sofortdarlehen und Zuschüsse für von der Corona-Krise betroffene Betriebe. Ab sofort kann der Antrag über die Hausbank gestellt werden.

Neben den Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler bis zehn Mitarbeiter gibt es in vielen Ländern weitere Hilfen.

In Rheinland-Pfalz können von der Corona-Krise betroffene Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten ab sofort Liquiditätshilfen in Form von Darlehen und Zuschüssen beantragen. Zudem können kleine Betriebe bis zehn Mitarbeiter weitere Darlehen in Anspruch nehmen.

Die Anträge können seit dem 2. April 2020 über die Hausbank bei der ISB gestellt werden. Das Landesprogramm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" soll die  Bundeshilfen ergänzen. 

Insgesamt stellt das Land eine Milliarde Euro bereit

"Wir stellen als Land zusätzliche Hilfen im Wert von fast einer Milliarde Euro bereit", erklärt Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Die Anträge für Darlehen und Zuschüsse aus dem Landes-Zukunftsfonds können ab sofort (2. April 2020) gestellt werden. 

Unternehmen können über ihre Hausbank ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro sowie einen Zuschuss von 9.000 Euro aus Landesmitteln beantragen.

Kleinunternehmen bis zehn Mitarbeiter können Darlehen über 10.000 Euro beantragen. 

Antragsformular Zum Antragsformular der ISB 

Kombination aus Soforthilfen von Bund und Land Rheinland-Pfalz:

Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten bekommen
9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
und bei Bedarf 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes. 
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

Unternehmen von über fünf bis zehn Beschäftigten bekommen
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
und bei Bedarf 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes. 
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

Unternehmen von elf bis 30 Beschäftigten erhalten
30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes
und einen Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme (9.000 Euro).
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis 31. März 2022 tilgungsfrei. 

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Die Darlehen werden über die Hausbank beantragt und von der ISB bewilligt. Die Auszahlung erfolgt dann wieder über die Hausbank.

Die Sofortdarlehen können laut Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30. November 2020 abgerufen werden.

Text: / handwerksblatt.de

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