Auch im deutschen Handwerk arbeiten Menschen aus der Ukraine. Was für diese jetzt gilt, erklärt die BDA in einem Infoblatt.

Auch im deutschen Handwerk arbeiten Menschen aus der Ukraine. Was für diese jetzt gilt, erklären Wirtschaftverbände in einem kostenlosen Online-Infoblatt. (Foto: © sezer özger/123RF.com)

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Ukraine: Rechtliche Informationen für betroffene Unternehmen

Für Betriebe, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, haben Wirtschaftsverbände wie der ZDH rechtliche Informationen zusammengestellt. Sie beantworten zivil-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Was können Unternehmen tun, um ihre Mitarbeitenden in der Ukraine oder in Grenzregionen zu unterstützen? Kann Kurzarbeitergeld gewährt werden, wenn es infolge der Ukrainekrise zu Arbeitsausfällen kommt? Was geschieht mit dem Arbeitsverhältnis, wenn Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit zum Wehrdienst einberufen werden? Welche Aufenthaltsstatus können ukrainische Staatsangehörige erhalten, die nach Deutschland fliehen? Diese und andere Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beantwortet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einem kostenlosen Informationsblatt.

Der Arbeitgeberverband hat Antworten zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in der aktuellen Situation erstellt. Die FAQ werden fortwährend aktualisiert und weiterentwickelt. Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat auf seiner Website in einer > Liste eine Vielzahl von Fragen und Antworten zusammengefasst. Diese wird laufend aktualisiert.

Lieferengpässe und ihre Folgen: Rechts-Informationen des ZDH

Ein "Praxis Recht"-Leitfaden des ZDH bietet außerdem einen Überblick über die relevanten zivilrechtlichen Aspekte. Er beantwortet Fragen wie: Was sollten Betriebe tun, die von Lieferengpässen durch den Ausfall ukrainischer Lieferanten betroffen und in ihrer Arbeit beeinträchtigt sind durch den Mangel an fossilen Energieträgern, Holz, Metallen oder Agrarrohstoffen? Auch die Sanktionen gegen russische Firmen wurden erweitert, verschärft und ergänzt. Als Folge kann es dazu kommen, dass Betriebe vertraglich zugesicherte Leistungen ihren Kunden gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können. Zudem fällt für einige Betriebe das Exportgeschäft nach Russland und/oder in die Ukraine weg. > Hier finden Sie den kostenlosen Leitfaden.

Informationen zur Ausfuhr, Ausfuhrkontrollen, Sanktionspaketen:

Für Fragen zum Russland-Embargo steht Ihnen die BAFA-Telefonhotline zur Verfügung: Tel. 06196 908-1237

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Unabhängig von allen Detailregelungen empfehlen die Verbände bei allen Geschäften, egal ob Russland oder andere Länder, die Prüfung aller Geschäftspartner in den Sanktionslisten. Hierzu zählen die direkten Kunden ebenso wie Banken, Reedereien, Transportunternehmen usw. Hilfreich für die Prüfung ist u.a. die > Finanzsanktionsliste der EU.

Arbeitgeber-FAQ  Die BDA stellt > hier einen FAQ-Leitfaden zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in der aktuellen Situation zur Verfügung. Die Antworten werden laufend aktualisiert. Ein > "Praxis Recht"-Leitfaden des ZDH bietet einen Überblick über die zivilrechtlichen Aspekte. Er beantwortet Fragen wie: Was sollten Betriebe tun, die von Lieferengpässen durch den Ausfall ukrainischer Lieferanten betroffen sind?
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Text: / handwerksblatt.de

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