Bei der Heißverarbeitung von Bitumen können gesundheitsgefährdende Dämpfe und Aerosole entstehen. Für sie gilt der neue Grenzwert 1,5 Milligramm pro Kubikmeter. Der ZVDH erklärt, was Dachdeckerbetriebe jetzt beachten sollten.

Bei der Heißverarbeitung von Bitumen können gesundheitsgefährdende Dämpfe und Aerosole entstehen. Für sie gilt der neue Grenzwert 1,5 Milligramm pro Kubikmeter. Der ZVDH erklärt, was Dachdeckerbetriebe jetzt beachten sollten. (Foto: © Volodymyr Plysiuk/123RF.com)

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Heißverbrennung: Neuen Grenzwert beachten

Für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung gilt ein neuer Grenzwert. Was Betriebe beachten sollten, erklärt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Für Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung von Bitumen entstehen, gilt ein Grenzwert von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter. Dieser vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesarbeitsministeriums festgelegte Wert steht nun auch in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".

Darüber hinaus wurden Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen (geblasenes Bitumen) bei der Heißverarbeitung in die TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgenommen, wie der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) meldet.

Kein direkter Handlungsbedarf für Betriebe

Was bedeutet dies für die Betriebe des Dachdeckerhandwerks? Der ZVDH weist darauf hin, dass die Änderungen vor allem die Verarbeitung im Gießverfahren beträfen, weil dabei häufig Oxidationsbitumen für die Heißbitumen-Klebemassen verwendet werde. Andere Verfahren wie das Schweißen von Polymerbitumenbahnen oder das Kaltselbstkleben dieser Bahnen seien hingegen nicht betroffen.

Laut ZVDH arbeiten die Bitumenhersteller in Deutschland bereits daran, das für die Gießverfahren genutzte Oxidationsbitumen durch andere Sorten zu ersetzen. Um Arbeitsplatzmessungen mit den neuen Materialien zu ermöglichen, habe der Ausschuss für Gefahrstoffe den neuen Grenzwert zunächst für fünf Jahre bis Ende 2024 ausgesetzt.

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Auf Untersuchungen der BG BAU Bezug nehmen

Der ZVDH betont, dass deshalb für Betriebe des Dachdeckerhandwerks bis dahin kein direkter Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sollten Betriebe sich auf die wissenschaftlichen Untersuchungen der BG BAU beziehen. "Dort werden Maßnahmen beschrieben, unter welchen Voraussetzungen auf weitere Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann", erklärt Josef Rühle, technischer Geschäftsführer beim ZVDH.

Die BG BAU informiert auf ihrer Website über Projekte und Ergebnisse des 1997 gegründeten Gesprächskreises Bitumen.

Quelle: ZVDH

Text: / handwerksblatt.de

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