Anfang März erscheint die Neuauflage der Handwerksordnung. Sie können diese schon jetzt im VH-Buchshop bestellen!

Anfang März erscheint die Neuauflage der Handwerksordnung. Sie können diese schon jetzt im VH-Buchshop bestellen! (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk)

Vorlesen:

Handwerksordnung novelliert: Jetzt bestellen!

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks bekommt eine Neuauflage. Die wichtigsten Änderungen wie die Wiedereinführung der Meisterpflicht oder die Mindestausbildungsvergütung für Azubis hier als Zusammenfassung.

Die neue Ausgabe der Handwerksordnung liegt nun vor und kann bestellt werden! Die Reform der Anlagen A und B ist durchgeführt: Wichtigste Änderung ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken.

Hier die neue Ausgabe der Handwerksordnung bestellen!

Umfangreiche Änderungen im Berufsbildungsgesetz 

  • Seit dem 1.1.2020 gilt eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende.
  • Teilzeitausbildung wird nun für alle Auszubildenden möglich.
  • Auch erwachsene Auszubildende müssen nach einem 5-stündigen Berufsschultag einmal in der Woche freigestellt werden.
  • Meister dürfen sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen, Betriebswirte "Master Professional".

Das sind Änderungen, die für Ihren Betrieb wichtig sind. Eine Ausgabe, mit der man neben der Handwerksordnung auch viele weitere relevante Gesetze wie das Berufsbildungsgesetz, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, jederzeit griffbereit hat, ist für den Betrieb sinnvoll und Zeit sparend.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 handwerkliche Berufe hat zur Folge, dass bei Betriebsneugründungen der Betriebsleiter den entsprechenden Meistertitel haben muss. Betriebe die vor Inkrafttreten der Neuauflage des Gesetzes gegründet wurden, genießen Bestandsschutz. Die wiedereingeführte Meisterpflicht gilt für folgende Gewerke: 

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehr Geld und Freizeit für Auszubildende

Ab dem 1. Januar erhalten Auszubildende im handwerk eine Mindestausbildungsvergütung von aktuell € 515 im Monat. Sofern nicht vorher schon auf Basis von Absprachen oder geltenden Tarifverträgen mehr gezahlt wurde, muss die Mindestausbildungvergütung jetzt gezahlt werden. Volljährige Auszubildende bekommen künftig mehr Freizeit. Das Gesetzt sieht vor, dass mindesten einmal pro Woche der Auszubildende nach einem fünfstündigen Berufsschultag freizustellen ist.

Wer auf Grund von anderen Verpflichtungen nicht die Möglichkeit hat eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren soll dies jetzt auch in Teilzeit können. So soll jungen Eltern oder jemandem, der sich um die Pflege von Angehörigen kümmern muss, ein Einstieg in die Welt des Handwerks ermöglicht werden.

Bachelor und Master nun auch im Handwerk

Im Sinn der internationalen Vergleichbarkeit haben die Abschlüsse Bachelor und Master ihren Einzug ins Handwerk erhalten. Meister Ihres Werkes dürfen sich zukünftig "Bachelor Professional" und Betriebswirte "Master Professional" neben dem bekannten Titel nennen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Mindestausbildungsvergütung von € 515 im Monat für alle Azubis im Handwerk
  • Auch volljährige Azubis müssen mindestens einen Tag pro Woche nach der Berufsschule freigestellt werden
  • Bachelor und Master als neue Titel für Meister und Betriebswirte
  • Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Handwerksberufen 

Wir bieten Ihnen die Handwerksordnung zu günstigen Staffelpreisen an – ein Anreiz, eine Sammelbestellung für Betriebe oder Meisterschüler zu organisieren? Besuchen Sie auch gerne unseren VH-Buchshop!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: