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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Juni 2012
Gerade im Handwerk helfen viele Ehepartner im Unternehmen mit. Besteht ein richtiger Arbeitsvertrag, ist das für beide vorteilhaft: Sie können Steuern sparen und eine preiswerte soziale Absicherung erreichen.
Verständlicherweise werden zwar von den Finanzämtern wie von den Krankenkassen strenge Maßstäbe an den Nachweis eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gelegt. Es gibt im Allgemeinen keine Beanstandungen, wenn der Vertrag schriftlich vereinbart ist und folgendes beachtet wird:
Die vom Unternehmer gezahlte Vergütung ist Betriebsausgabe und mindert so die Steuerzahlung. Beim Ehegatten ist der Verdienst steuerpflichtig, abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben.
Der Ehepartner kann bis zu 480 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr erhalten: ebenfalls eine Betriebsausgabe des Unternehmers.
Oft lohnt statt eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses eine Teilzeitbeschäftigung. Hierfür gelten Sonderregeln. Es gibt zwei Modelle:
Das Interessante an solchen "geringfügigen" Arbeitsverhältnissen: Die vom Arbeitgeber gezahlten Entgelte, die seine Steuern mindern, bleiben beim Ehegatten außen vor – so, als seien sie nicht erzielt worden. In der Jahres-Steuererklärung erscheinen sie nicht.
Überschreitet der Arbeitslohn bei einer laufenden Beschäftigung 400 Euro monatlich, so tritt Sozialversicherungspflicht ein. Beträgt das Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800 Euro monatlich, dann zahlt zwar der Betriebsinhaber die üblichen Sozialversicherungsbeiträge.
Für den Ehegatten gilt aber die so genannte Gleitzonenregelung: Je niedriger sein Verdienst ist, desto (prozentual) niedriger sind die von ihm zu zahlenden Arbeitnehmeranteile. Die Arbeitgeberanteile – knapp 20 Prozent – sind für den Firmeninhaber wiederum Betriebsausgaben und bringen dem Arbeitnehmer eine preiswerte Grundversorgung in der Sozialversicherung.
Und schließlich kann der Unternehmer für seinen Ehepartner eine betriebliche Altersversorgung abschließen, etwa als Direktversicherung, was weitere Steuervorteile zur Folge haben kann. Einzelheiten dazu – etwa in Bezug auf die Gleichstellung mit den übrigen Beschäftigten des Betriebes – sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.
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