Auch die Schornsteinfeger wehren sich gegen die Beitragspflicht zur Ausgleichskasse.

Auch die Schornsteinfeger wehren sich gegen die Beitragspflicht zur Ausgleichskasse. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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BAG prüft Ausgleichskasse der Schornsteinfeger

Betriebsführung

Soloselbstständige – diesmal Schornsteinfeger – klagen, sie seien keine Arbeitgeber im tarifrechtlichen Sinn. Kommt das bekannt vor? Die Soka-Bau ist kürzlich genau mit dieser Frage in Erfurt gescheitert.

Nach der Soka-Bau steht am 6. Dezember 2017 auch die Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) der Schornsteinfeger auf dem Prüfstand des Bundesarbeitsgericht (BAG). Soloselbstständige beschäftigen keine Arbeitnehmer, deshalb sind sie nicht Arbeitgeber im tarifrechtlichen Sinne. Das hat das BAG noch im August 2017 entschieden. Daraufhin zahlt die Soka-Bau derzeit allen Einzelunternehmern ihre Mindestbeiträge zurück. Genau dieses Argument könnten jetzt die alleine tätigen Schornsteinfeger für sich nutzen, wenn ihre Fälle verhandelt werden.

Die AKS verklagt mehrere Schornsteinfegerbetriebe auf Zahlung der Beiträge für die Jahre 2013 und 2014. Einige der Betroffenen sind Innungsmitglieder, einige nicht. Die Einzelunternehmer unter den beklagten Betrieben berufen sich darauf, dass sie nicht Arbeitgeber im tarifrechtlichen Sinne sind. Alle Beklagten sind der Ansicht, der Tarifvertrag sei unwirksam: Die Beitragspflicht  überschreite die Grenzen der tariflichen Regelungsmacht. Sie sei außerdem eine unzulässige Ungleichbehandlung von Kleinbetrieben, weil sie die Ausbildungskosten der größeren Betriebe vollständig finanziere. Betriebe, die keine Innungsmitglieder sind, bezweifeln die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags. Hierfür bestehe kein öffentliches Interesse. 

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Derselbe Senat hat auch die Soka-Bau-Entscheidung gefällt

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte zugunsten der AKS entschieden (Urteil vom 23. Oktober 2015, Az. 9 Sa 395/15).  Die beklagten Betriebe haben Revision vor dem Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dort wird am 6. Dezember 2017 verhandelt, Aktenzeichen 10 AZR 60/16 u.a. Angesichts der letzten BAG-Entscheidungen zur Soka-Bau haben nicht nur die Einzelunternehmer einen Grund, optimistisch zu sein. Der 10. Senat, vor dem auch dieses Verfahren läuft, hat im letzten Jahr die überraschende Kehrtwende der BAG-Rechtsprechung zur AVE der Bau-Sozialkassen eingeläutet. 

Hintergrund: Die Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband) und des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. (gewerkschaftlicher Fachverband). Grundlage ist der Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Kasse fördert die Berufsausbildung im Schornsteinfegerhandwerk. Sie erhebt von den Betrieben Beiträge – 4,4 Prozent der Bruttolohnsumme pro Jahr – und zahlt Zuschüsse zu den Ausbildungskosten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt den Tarifvertrag jedes Jahr auf Antrag für allgemeinverbindlich. Von den Betrieben, die selbst nicht ausbilden und keine Arbeitnehmer beschäftigen, erhebt die Kasse Mindestbeiträge in Höhe von 800 Euro jährlich.

Hinweis der Redaktion: Die Verhandlung vor dem BAG wurde auf den 31. Januar 2018 verschoben.

Text: / handwerksblatt.de

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