Für Augenoptiker gelten in Corona-Zeiten noch strengere Hygiene- und Schutzbestimmungen als ohnehin schon.

Für Augenoptiker gelten in Corona-Zeiten noch strengere Hygiene- und Schutzbestimmungen als ohnehin schon. (Foto: © ZVA/Peter Boettcher)

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Besuch beim Optiker oder Hörakustiker ohne Einschränkung möglich

Betriebsführung

Augenoptiker und Hörakustiker sind anders als der Einzelhandel von der 2G-Regelung ausgenommen. Eine Terminvereinbarung ist aber trotzdem ratsam, um Wartezeiten zu vermeiden, rät der ZVA. Spontane Besuche sind natürlich weiterhin möglich.

Augenoptiker arbeiten nah am Kunden. Deshalb gelten für sie in Corona-Zeiten noch strengere Hygiene- und Schutzbestimmungen als vor der Pandemie. Augenoptiker und Optometristen waren zum Beispiel auch während des Lockdowns durchgehend geöffnet. 

Als Gesundheitshandwerke sind sie von der 2G-Regelung, die aktuell im Einzelhandel gilt, ausgenommen. Daher benötigen Kunden keinen tagesaktuellen negativen Corona Test und keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen).

Mit Termin oder spontan - beides ist möglich

Trotzdem sollte man wenn möglich vorab einen Termin zum Sehtest, zur Brillenanprobe oder zum Beratungsgespräch machen, um die Kundenanzahl im Geschäft zu begrenzen und Wartezeiten zu vermeiden, rät der Zentralverband des Augenoptikerhandwerks ZVA. Natürlich sind auch spontane Besuche beim Augenoptiker weiterhin möglich.

Ein Besuch beim Optiker sei auch aktuell sicher und müsse nicht verschoben werden, betont der Verband.  Ein schlechtes Sehvermögen könne nicht nur den individuellen Gesundheitszustand beeinträchtigen, sondern auch die Berufsausübung einschränken oder im Straßenverkehr gefährlich sein.

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Auch Hörgeräteakustiker sind aktuell von Einschränkungen des Kundenverkehrs durch 3G/2G oder 2G+ befreit.  

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Text: / handwerksblatt.de

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