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Corona-Neustarthilfen: Fristverlängerung

Betriebsführung

Steuerberater haben drei Monate mehr Zeit für die Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen. Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert die Frist bis 31. März 2023.

Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bis zum 31. März 2023 verlängert. Das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), der die Fristverlängerung begrüßt.

Der Verband hatte sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer für eine Verlängerung ausgesprochen. Damit sollen die Steuerberater, die für ihre Mandanten auch die Antragstellung übernommen haben, Planungssicherheit erhalten, um die Endabrechnungen ordnungsgemäß abschließen zu können. 

Ursprünglich sollten die Endabrechnungen bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Umsätze gegenüberstellen

Die Corona-Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) wurden auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen.

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In der Endabrechnung auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de müssen nun die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenübergestellt werden.  

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband

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Text: / handwerksblatt.de

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