Neue Maschinen für die Werkstatt? 2020 und 2021 gibt es wieder die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. (Foto: © stylephotographs /123RF.com)

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Darum lohnt es sich für Unternehmen, jetzt zu investieren

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Der Gesetzgeber führt vorübergehend eine degressive Abschreibung ein. Lesen Sie, warum es sich für Unternehmer lohnen kann, jetzt zu investieren.

Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- oder Geschäftsausstattung: Wer in diesem oder im nächsten Jahr investiert, kann die degressive Abschreibung nutzen. Wegen der Corona-Pandemie führt der Gesetzgeber für Investitionen in sogenannte "bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens" die 2020 oder 2021 angeschafft werden, eine degressive Abschreibung ein. 

Vor zehn Jahren wurde die degressive AfA abgeschafft. Seither ist nur noch die lineare Abschreibung möglich. Während bei der linearen Abschreibung die Abschreibungsbeträge über die Jahre konstant bleiben, verringern sie sich bei der degressiven Abschreibung.

"Mit der degressiven Abschreibung fahren Unternehmer deutlich besser"

Um die Unternehmen zu Investitionen zu ermuntern, gibt es nun vorübergehend wieder die Möglichkeit der degressiven AfA in Höhe von 25 Prozent (höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung). Ein Liquiditätsvorteil für alle, die jetzt investieren wollen. "Mit der degressiven Abschreibung fahren Unternehmer deutlich besser", sagt, Ecovis-Steuerberater Michael Sabisch aus Volkach.

Ein Beispiel, wie sich die degressive Abschreibung auswirkt:

Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 100.000 Euro. Ihre Nutzungsdauer beträgt acht Jahre. Schreibt er die Maschine degressiv ab, dann darf er im ersten Jahr 25 Prozent von den 100.000 Euro (25.000 Euro) ansetzen. Würde er im ersten Jahr nur linear abschreiben, dann könnte er nur 12.500 Euro absetzen (100.000 Euro/acht Jahre).

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Steuerberater Michael Sabisch rät dazu, im ersten Jahr 25.000 Euro abzusetzen. Im zweiten Jahr bringt die degressive Abschreibung aber nur noch 18.750 Euro (25 Prozent von 75.000 Euro Restbuchwert), da sich die 25-prozentige AfA immer nur auf den Restbuchwert bezieht und somit von Jahr zu Jahr geringer wird.

Den Abschreibungswechsel im Auge behalten

Im fünften Jahr sich würde dann ein Wechsel zur linearen Restwert-AfA rechnen.

"Den Abschreibungswechsel muss man im Auge behalten, da sich der anfängliche Vorteil in den Folgejahren umkehrt", so Sabisch. Nach ein paar Jahren sei es günstiger den Restbuchwert des Vorjahres gleichmäßig – also linear – auf die dann noch verbleibende Restnutzungsdauer zu verteilen.

Tipp von Steuerberater Sabisch: "Wenn die Abschreibungsbeträge nach der linearen Abschreibung höher sind als nach der degressiven, dürfen Unternehmer zur linearen Abschreibung wechseln."

 Quelle: Ecovis

Text: / handwerksblatt.de

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