65 Milliarden Euro umfasst das dritte  Entlastungspaket der Bundesregierung

65 Milliarden Euro umfasst das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung (Foto: © scanrail/123RF.com)

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Drittes Entlastungspaket: Wie die Bundesregierung Betrieben helfen will

Betriebsführung

Die Spitzen der Regierungsparteien haben das sogenannte "Dritte Entlastungspaket" beschlossen. Welche Maßnahmen die Betriebe unterstützen sollen, lesen Sie hier.

Es soll die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges, vor allem die stark steigenden Energiekosten, abmildern: Das Dritte Entlastungspaket der Bundesregierung, das Finanzminister Lindner als "wuchtig" angekündigt hatte. Für Betriebe sind vor allen die folgenden Maßnahmen von Interesse, die jedoch nur vage beschrieben sind:

"Strompreisbremse": Für kleine und mittlere Betriebe mit Versorgertarif (also Standardlastprofil) soll eine gewisse Menge Strom (Basisverbrauch) zu einem vergünstigten Preis bezogen werden können.

• Die steigenden Stromnetzentgelte sollen gedämpft werden.

Gaspreisdämpfungen geplant: Eine Expertenkommission wird eingesetzt, die zeitnah klären soll, welche Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt in Deutschland oder Europa realisierbar sind.

Verschiebung der CO2-Preiserhöhung: Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 sollen sich dann ebenfalls entsprechend um ein Jahr verschieben.

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Midi-Jobs: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro: Bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden.

• Abbau der Kalten Progression: Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif zum 1. Januar 2023.

Unterstützung der Tarifpolitik: Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

Unternehmenshilfen: Es soll ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, welche die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen (KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR, hier wird zudem die Haftungsfreistellung erweitert), Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität sowie das Energiekostendämpfungsprogramm) werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, Unterstützung gewähren.

• Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen: Der sogenannte Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert.

• Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

• Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert.

• Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen: Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.

• Abschaffung EEG-Umlage auf Dauer: Die seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende EEG-Umlage wird ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft.

VolltextHier geht es zum kompletten Text des > Dritten Entlastungspaketes

Handwerk mahnt sofortige Hilfen an

Die Maßnahmen und geplanten Entlastungen greifen nach Ansicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zwar auch wesentliche ZDH-Vorschläge auf – wie etwa, dass der Kreis der für das Energiekostendämpfungsprogramm anspruchsberechtigten Betriebe, die bisher nicht auf der sogenannten KUEBBL-Liste stehen, erweitert wird oder die Strompreisbremse – blieben aber im Detail sehr unbestimmt und führten nicht zu einer unmittelbaren Entlastung. Der Verband mahnte zur Eile bei der Umsetzung und wird mit Nachdruck darauf dringen, dass eine stärkere, direkte und schnellere Unterstützung für die Betriebe umgesetzt wird, um die enormen Preissteigerungen abzufedern.

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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