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HWK Trier | Mai 2025
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Auch Fragen zur Bildung spielen beim Zensus 2022 eine wichtige Rolle. (Foto: © Statistische Ämter des Bundes und der Länder)
Vorlesen:
April 2022
Am 15. Mai startet die große Bevölkerungs- und Wohnungszählung – der Zensus 2022. Auf Stichprobenbasis werden Haushalte ausgewählt. Eine Teilnahme ist dann verpflichtend. Fragen und Antworten zum Zensus.
Die bundesweiten Befragungen zum Zensus 2022 - Deutschlands größte statistische amtliche Erhebung - starten Mitte Mai und dauern etwa zwölf Wochen. Auf Stichprobenbasis werden Haushalte ausgewählt. Eine Teilnahme ist dann verpflichtend. Mit dem Zensus wird zum Beispiel ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Der Zensus gliedert sich in eine Bevölkerungszählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Im Unterschied zu einer klassischen Volkszählung werden nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es gibt eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis.
Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Das sind etwa 10,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger an 2,2 Millionen Anschriften. Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt.
Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle 23 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.
Warum gibt es den Zensus? Der Zensus 2022 soll verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und seinen Regionen liefern. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Die Ergebnisse des Zensus sind eine Grundlage für die Planung etwa von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen zum Beispiel die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie der Länderfinanzausgleiche und der kommunale Finanzausgleich. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom Statistischen Landesamt per Post kontaktiert.
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle, die im Haushalt leben, auskunftspflichtig. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen, beispielsweise, weil sie zu jung sind, muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben und später ein Zwangsgeld.
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dazu erhalten die Teilnehmenden mit einem Anschreiben. Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Fragen online zu beantworten, erhalten die Befragten einen Papierfragebogen mit dem Erinnerungsschreiben.
Die Bevölkerungszählung gliedert sich in eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauern soll. Weitere Fragen können online beantwortet werden. Für die persönliche Befragung erhält man vorab eine Terminankündigung. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Corona-Schutzvorgaben.
Dann kann man einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung.
In den Fragebogen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Die meisten Befragten beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete.
Mehr dazu beim Faktencheck zum Zensus 2022
Die Statistiker verweisen darauf, dass die beim Zensus 2022 erfragten Informationen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen unterliegen. Der Schutz der Daten jeder Einzelperson habe oberste Priorität. Es sei sichergestellt, dass "persönliche Einzeldaten den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen", meldet das Statistische Landesamt NRW.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 sollen im November 2023 vorliegen.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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