Auch wer sein Haus selbst mit der Hilfe von Freunden und Bekannten baut, muss unter Umständen an den Versicherungsschutz der Helfer denken. Die BG BAU informiert darüber, wann und wie die Helfer abgesichert werden müssen.

Auch wer sein Haus selbst mit der Hilfe von Freunden und Bekannten baut, muss unter Umständen an den Versicherungsschutz der Helfer denken. Die BG BAU informiert darüber, wann und wie die Helfer abgesichert werden müssen. (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)

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Hausbau: So sichern Sie private Helfer ab

Betriebsführung

Auch private Bauherren tragen Verantwortung für ihr Bauprojekt und müssen an die Absicherung von mithelfenden Freunden und Bekannten denken. Die BG BAU weiß Rat.

Auch wer sein Haus in Eigenregie mit Hilfe von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten baut, muss sein Projekt bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden. Eine Woche Zeit bleibt privaten Bauherren dafür.

Denn auch wenn die Bauhelfer freiwillig und unentgeltlich mit anpacken, müssen sie über die BG BAU abgesichert werden. Nur bei Gefälligkeitsleistungen gilt eine Ausnahme von der Versicherungspflicht. Doch weder aus Vorschriften noch aus der Rechtsprechung lässt sich eindeutig schließen, wann genau es sich um eine solche Gefälligkeitsleistung handelt, weshalb sie jeweils im Einzelfall geprüft werden muss.

Bauherr ist Helfern gegenüber verpflichtet

Dabei kommt laut BG BAU zum Tragen, wie umfangreich oder gefährlich die Tätigkeiten der Helfer sind und ob ihre Unterstützung wie in einem Arbeitsverhältnis organisiert ist. Falls alle zusammen nicht länger als 40 Stunden auf der Baustelle gearbeitet haben, ist die Unfallkasse der öffentlichen Hand zuständig.

Was vielleicht so mancher Bauherr nicht weiß: Er hat seinen bei der BG BAU angemeldeten Helfern gegenüber bestimmte Pflichten einzuhalten. So muss er ihnen etwa Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss er sich um Maßnahmen wie Brandschutz oder Erste Hilfe kümmern. Doch sie können sich von den Experten der BG BAU beraten lassen, wie sie die Vorschriften zur Unfallverhütung bei ihrem Bauprojekt umsetzen können.

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BG BAU trägt Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation oder Renten

Wer seine Helfer bei der BG BAU anmeldet, zahlt dafür momentan 1,55 Euro pro Helferstunde in den alten sowie 1,47 Euro in den neuen Bundesländern. Mit diesem Beitrag ist der Versicherungsschutz für versicherte Bauhelfer während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zur und von der Baustelle durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet.

Darüber hinaus schützt die BG BAU den Bauherren, der einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft gezahlt hat, vor Schadensersatzansprüchen von verletzten und versicherten Helfern. Sie übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung von Verletzten, kommt für das Verletztengeld auf sowie die Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben. Falls nötig kommt sie für eine Verletztenrente auf, falls die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall vermindert bleibt. Kommt es zu einem tödlichen Arbeitsunfall, erbringt sie Leistungen an Hinterbliebene, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Weitere Informationen für private Bauherren liefert die Webseite der BG BAU.

Quelle: BG BAU

Text: / handwerksblatt.de

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