Verstärkte Präventionsmaßnahmen sollen Hauterkrankungen besser vorbeugen.

Verstärkte Präventionsmaßnahmen sollen Hauterkrankungen besser vorbeugen. (Foto: © Oleg Evseev/123RF.com)

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Hauterkrankung als Berufskrankheit: Anstieg erwartet

Betriebsführung

Hauterkrankungen sind in handwerklichen Berufen keine Seltenheit. Seit Anfang 2021 müssen Erkrankte nicht mehr zwingend notwendig ihren Beruf angeben um diese anerkannt zu bekommen.

Seit Beginn des Jahres entfällt die Angabe des Berufs, wenn Beschäftigte eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen wollen. Damit geht einher, dass Beschäftigte nicht zwingend ihren Beruf aufgeben müssen, um eine Hauterkrankung anerkannt zu bekommen (Unterlassungszwang). Ein Anstieg der anerkannten Hautkrankheiten ist zu erwarten.

Berufswechsel bei Berufskrankheit nicht mehr notwendig

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Bislang mussten Versicherte bei bestimmten Erkrankungen die Tätigkeit aufgeben, die nachweislich Ursache für die Erkrankung war, um in vollem Maße Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen. Dazu zählen neben berufliche bedingten Hauterkrankungen auch Atemwegserkrankungen oder Bandscheibenerkrankungen. Diese Praxis hat der Gesetzgeber nun gekippt, ein Berufswechsel ist zukünftig nicht mehr vonnöten.

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Fünfstellige Fallzahlen prognostiziert

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Der Unterlassungszwang führte bislang zu der großen Lücke zwischen der Anzahl der Fälle, in denen bei einer Hautkrankheit ein beruflicher Zusammenhang bestätigt wurde und der letztlich als Berufskrankheit anerkannten Fälle. "Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Anzahl der als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen durch die gesetzliche Neuregelung stark ansteigen wird", sagt Andreas Todtenhöfer, Leiter der Marketingabteilung beim Euskirchener Hautschutz-Hersteller Peter Greven Physioderm (PGP).

Hinzu kommt nach Meinung der Experten das Corona-bedingt häufige Händewaschen und Desinfizieren, das die Haut stark belastet. "Im aktuellen Berichtsjahr hatten wir knapp 400 Fälle, in denen eine Hautkrankheit als Berufskrankheit anerkannt wurde. Wir können davon ausgehen, dass wir künftig auf eine fünfstellige Zahl zusteuern werden", prognostiziert Todtenhöfer. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie künftig noch mehr Wert auf Präventionsmaßnahmen und die Umsetzung eines funktionierenden Hautschutzsystems legen müssen.

Hautschutzberatung als Online-Service

PGP hält hier für Unternehmen nicht nur ein breites Produktportfolio zum Thema Hautschutz vor, sondern berät seine Kunden darüber hinaus persönlich und auch online. Nach dem Hautschutzplan-Konfigurator ist mit einem neuen Schulungstool ein weiterer Baustein im digitalen Serviceangebot des Euskirchener Unternehmens hinzugekommen.

Text: / handwerksblatt.de

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