Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und mehreren möglichen Boni.

Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und mehreren möglichen Boni. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Heizung: Jetzt Zuschuss für Mehrfamilienhäuser und Wohneigentum beantragen!

Ab sofort können private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften ihre Anträge für die Förderung einer neuen Heizung stellen. Das teilt die KfW mit.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert die Heizungsförderung planmäßig auf weitere Antragstellergruppen: Ab sofort können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Der Bund stellt dafür Mittel bereit, die als Zuschüsse direkt bei der KfW beantragt werden können. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage digital in wenigen Minuten.

Zusätzlich zur Zuschussförderung bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss

Die KfW-Zuschussförderung für WEG und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und mehreren möglichen Boni. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. 

Folgende Zuschusskomponenten sind möglich: Ein Effizienzbonus von 5 Prozent für effiziente Wärmepumpen, ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Heizungen, ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000 Euro und ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch maximal 70 Prozent betragen.

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Die Zuschüsse werden online im KfW-Kundenportal beantragt, wobei WEG und Mehrfamilienhäuser einen gemeinschaftlichen Antrag stellen. Zusatzanträge sind für den Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus notwendig.

Zinsgünstiger KfW-Förderkredit

Für Antragsteller, die eine Zuschusszusage für den Heizungstausch erhalten, steht ein zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei der Hausbank beantragt werden kann. Der Kredit wird mit Bundesmitteln zinsverbilligt. Aktuell beträgt der Zinssatz für einen Förderkredit mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung 1,91 Prozent eff. für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro, ansonsten 3,90 Prozent eff. Der Kredit kann nur in Kombination mit einer KfW-Zuschusszusage oder einem Zuwendungsbescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) beantragt werden.

Die KfW hat im Februar mit der Umsetzung der Heizungsförderung begonnen: Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern können seitdem Zuschüsse und den Ergänzungskredit nutzen. Ab Ende August 2024 können Unternehmen, Kommunen, sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und selbstbewohnter oder vermieteter Eigentumswohnungen in WEGs die Förderung beantragen.

Jetzt kann man loslegen!

Wichtig: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt begonnen werden. Für Vorhaben bis zum 31. August 2024 kann die Antragstellung bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Ab dem 1. September 2024 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Nach Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit für den Heizungstausch und müssen die Nachweise spätestens sechs Monate nach Abschluss im Kundenportal einreichen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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