Transporte innerhalb des Betriebs sind nicht ungefährlich. Wie sich Unfälle vorbeugen lassen, weiß die BGHM. (Foto: © kadmy/123RF.com)

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Arbeitsschutz: Vorsicht vor dem Gabelstapler!

Betriebsführung

222.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle gingen allein 2017 auf Transporte innerhalb von Betrieben zurück. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall gibt Tipps, wie sie sich vermeiden lassen.

Transporte innerhalb von Betrieben bergen offenbar zahlreiche Gefahren: Staplerfahrer übersehen ihre Kollegen oder werden von diesen zu spät gesehen, Fahrer von Flurförderzeugen oder Kranführern fehlt es an der erforderlichen Qualifikation, auf Transportwegen lauern Stolperfallen, sie sind glatt oder rutschig.

Bald ein Drittel der meldepflichtigen Arbeitsunfälle gehen auf einen solchen innerbetrieblichen Transport zurück, meldet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und weiß Rat, wie sich typische Unfälle vermeiden lassen. Deshalb das Wichtigste zuerst: Vor jedem Transportvorgang sollten die Verantwortlichen prüfen, ob er überhaupt notwendig ist oder ob es vielleicht technische oder organisatorische Maßnahmen gibt, die ihn unnötig machen. 

Kostenloser PDF-Download: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand 

Rücken und Muskulatur schonen durch Techniken

Lässt sich der Transport nicht vermeiden, sollten diese Tipps der BGHM helfen, ihn so sicher wie möglich zu gestalten: Um die körperliche Belastung für Beschäftigte, die etwas transportieren sollen, so gering wie möglich zu halten, rät die Genossenschaft beispielsweise dazu, moderne Fördermittel und Hebetechniken einzusetzen. Eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung ist laut BGHM zudem Pflicht und Voraussetzung für einen sicheren Transport.

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Zudem müssten Verkehrs- und Transportwege so gestaltet und gekennzeichnet werden, dass sie der Arbeitsstättenverordnung mit den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten entsprechen.

Beschäftigte ausreichend qualifizieren

Kommen Flurfördermittel, Stapler, Gabelhubwagen, Sackkarren, Schubkarren oder Kräne zum Einsatz, müssen sie regelmäßig von Experten geprüft werden, wie auch die übrigen Arbeitsmittel. Zudem müssen die Beschäftigten, die diese Maschinen bedienen, dazu auch befähigt sein.

Was alles zur Ausbildung eines solchen Fahrers gehört, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer entsprechenden Publikation festgehalten. Betriebsinhaber, die auf Nummer sicher gehen wollen, können einen von der DGUV zertifizierten Ausbilder engagieren, um ihre Beschäftigten anhand dieser Vorgaben schulen zu lassen. Weitere Informationen über Flurförderzeuge hat die BGHM auf folgender Website zusammengefasst.

Technik kann Leben retten

Laut BGHM können auch Assistenzsysteme helfen, Unfälle zu vermeiden, weil sie Fahrgeschwindigkeit, Lenkwinkel und Hubhöhe ständig messen und sofort in die Lenkung und Steuerung eingreifen, wenn sie eine Gefahrensituation ermitteln. Anti-Kollisionssysteme hingegen warnen den Staplerfahrer, wenn sie ein Objekt im Sicherheitsbereich des Fahrzeugs erkennen, einige bremsen sogar direkt ab.

Lässt sich ein Transport mit einem handbetriebenen Transportgerät nicht vermeiden, sollte laut BGHM zuvor eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Hilfsmittel dazu nötig sind. Auch sollten entsprechende Verkehrswege breit genug, frei, sauber und rutschfrei sein. Zusätzlich sollt der Beschäftigte Sicherheitsschuhe sowie andere für den Transport notwendige Persönliche Schutzausrüstung anlegen. Außerdem ist der Unternehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten eine Einweisung sowie regelmäßige Unterweisungen erhalten.

Auch beim Kranführer zählt Umsicht und Know-how

Besondere Vorsicht ist auch beim Bedienen von Hebezeugen gefragt. Nicht selten kommt es beim Heben, Senken oder Herabfallen von Lasten zu schweren Unfällen, aus diesem Grund dürfen nur unterwiesene Beschäftigte diese Hebezeuge bedienen. Zur Unterstützung bietet die BGHM das Seminar "Ausbilder von Kranführern" an, das selbst nicht zum Kranführer qualifiziert, sondern dazu, Kranführer im Betrieb regelkonform auszubilden.

Auch beim Krantransport gilt, dass der Kranführer vor Aufnahme des Betriebs eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen sollte. Zudem weist die BGHM darauf hin, dass Hebezeuge regelmäßig von einer geeigneten, beauftragten Person geprüft werden müssen. Weitere Informationen zur umsichtigen Nutzung von Hebezeugen gibt es auf folgender Website der BGHM. Eine Übersicht über de europäischen und deutschen Regeln zur richtigen Nutzung von Kranen und Hebezeugen gibt es hier.

Quelle: BGHM

Text: / handwerksblatt.de

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