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Meldepflicht: Die Europäische Kommission klagt gegen Belgien

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Trotz Dienstleistungsfreiheit ist der Weg für ausländische Unternehmer nach Belgien steinig. Zu steinig, denkt die EU-Kommission und will nun klagen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde bereits eingeleitet, nun erstellt der juristische Dienst eine Klageschrift, denn die Limosa-Erklärung sei nicht im Sinne der Dienstleistungfreiheit. Ein bürokratisches Ungetüm hat Belgien mit der Limosa-Meldepflicht geschaffen. Die Schreinerei Brammertz aus Aachen ist oft dort tätig und hat mehrmals monatlich mit ihm zu kämpfen. "Das ist ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand", ist die Meinung von Alice Brammertz. Zum Ausfüllen brauche sie 20 Minuten pro Meldung, sagt die Prokuristin in der Geschäftsleitung.

Seit dem 1. April 2007 gibt es in Belgien die Limosa-Meldung. Damit müssen sich fast alle Selbstständigen aus dem Ausland vorher anmelden, wenn sie vorübergehend dort arbeiten möchten und grundsätzlich nicht der belgischen Sozialversicherung unterworfen sind. Belgische Auftraggeber sind verpflichtet zu überprüfen, ob der Auftragnehmer angemeldet ist. Ist das nicht der Fall, muss er das den Behörden melden. Kommen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht ihren Pflichten nach, müssen sie mit Geldbußen rechnen – im Extremfall drohen sogar Gefängnisstrafen.

Unnötiger Aufwand

In der Meldung müssen Selbstständige unter anderem Beginn und Ende des Einsatzes mitteilen. Außerdem gehören Art und Ort der Dienstleistung sowie die Namen und Anzahl der dort tätigen Mitarbeiter in die Erklärung. Das ist aber gerade bei spontanen Reparaturarbeiten nicht immer einfach. Zudem ist nicht immer absehbar, welcher Mitarbeiter nach Belgien geschickt wird. Trotzdem muss auch Brammertz die Erklärung für jeden Auftrag in Belgien abgeben – immer wieder.

Die Schreinerei macht in Belgien rund 20 Prozent ihres Umsatzes. Etwa fünfmal im Monat muss Alice Brammertz die Limosa-Meldung ausfüllen. Und das obwohl der Betrieb in Belgien registriert ist, monatlich eine Steuererklärung abgibt und Umsatzsteuer zahlt. "Das ist ein Aufwand, der nicht nötig ist", erklärt sie. Die Handwerkskammer Aachen hat das Problem der Schreinerei an das zuständige Enterprise Europe Network (EEN) weitergeleitet, das in Kontakt zu der Europäischen Kommission steht.

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EU-Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren ein

Belgien komme seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nach und verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit. Das ist die Auffassung der Kommission. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) in Brüssel hat die Kommission von dem Fall allerdings nicht über das EEN erfahren, ist aber weiterhin an Problemen wie dem der Schreinerei Brammertz interessiert.Die Kommission leitete bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien ein. Am 9. Oktober 2009 übermittelte sie dem Land eine Stellungnahme. Die geforderte Antwort stellte die Kommission nicht zufrieden, nun will sie klagen. Derzeit erstellt der juristische Dienst eine Klageschrift.

Neben der Schreinerei aus Aachen betrifft die Limosa-Meldepflicht Tausende andere Dienstleister in der Europäischen Union – das Problem ist also von allgemeiner Tragweite. Die jetzt eingereichte Klage sei auch deshalb bedeutsam, weil eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch eine solche Erklärung bisher noch nicht verhandelt wurde, so der ZDH. Daher könne man mit einem grundsätzlichen Urteil rechnen, das auch künftige Entscheidungen beeinflussen könnte. Das Urteil der Schreinerei Brammertz steht allerdings bereits fest: Die Limosa-Erklärung ist unnötig und gehört abgeschafft.

Text: / handwerksblatt.de