Privat oder gesetzlich versichert? Die anstehende Kostensteigerung in der GKV regt zum Nachdenken über einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung an.

Privat oder gesetzlich versichert? Die anstehende Kostensteigerung in der GKV dürfte für viele Gutverdiener, darunter auch die Selbstständigen, Anlass sein, über einen Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) nachzudenken. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Krankenversicherung: Stets individuell kalkulieren

Betriebsführung

Der gesetzlichen Krankenversicherung droht eine Kostenlawine, für Versicherte wird es teurer. Das regt zum Nachdenken über einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung an. Was sind die Vorteile und was die Hürden.

Eine Erhöhung steht schon länger fest: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 um 5,44 Prozent von 66.150 Euro auf dann 69.750 Euro Jahreseinkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wer gut verdient und über der Grenze liegt, muss bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Satz von 4,2 Prozent für die Pflegeversicherung etwa 1.261 Euro zahlen. Das sind 52 Euro mehr, wie das Handelsblatt vorrechnet.

Stets individuell betrachten

Diese Kostensteigerung dürfte wiederum Anlass für viele Gutverdiener, darunter auch die Selbstständigen, sein, über einen Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) nachzudenken. Allerdings gilt auch: Nur unter Kostengesichtspunkte sollte die Überlegung nicht erfolgen. Schließlich hat die PKV zwar unbestritten viele Vorteile – aber auch genauso viele Nachteile, weshalb ein möglicher Wechsel stets individuell betrachtet werden muss.

Wichtigster Punkt ist die persönliche Ausgangslage. Für den ledigen, gesunden Werktätigen ist die PKV günstig. Anders sieht es schon bei einer Familie aus. Während in der GKV die Familie kostenlos mitversichert ist, muss der Versicherte in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichern, also nicht nur den Partner oder die Partnerin, sondern auch jedes Kind.

Hohe Beiträge im Alter

Hinzu kommen die stets steigenden Sätze, abhängig vom Alter und dem Behandlungsbedarf, der mit jedem Jahr ebenfalls anwächst. Die Versicherer bilden zwar entsprechende Rückstellungen, aber die reichen in der Regel nicht aus, was automatisch höhere Sätze bedeutet. Das gilt besonders für diejenigen, die erst spät in eine PKV einsteigen.

Zudem bedeutet auch der Wechsel in die PKV automatisch kein Zurück in die GKV. Dies ist zwar immer noch möglich, etwa wenn der Versicherte in eine versicherungspflichtige Anstellung wechselt oder auf einmal arbeitslos wird und Arbeitslosengeld erhält. Wer als Angestellter eine PKV hat, muss für mindestens ein Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Ab 55 Jahren ist ein Wechsel eigentlich nur noch dann möglich, wenn man noch nie eine gesetzliche Krankenversicherung hatte.

Vorteile: Kaum Wartezeiten in der PKV

Auf der anderen Seite stehen die Vorteile einer PKV. Versicherte bekommen in der Regel wesentlich schneller einen Termin beim Arzt, haben ein Recht auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Wer in einem Jahr keine ärztlichen Leistungen beansprucht, kann sich über eine Rückvergütung erfreuen und muss auch nicht bei Einkommenssteigerungen mit einem veränderten Beitragssatz rechnen. Der Beitrag bleibt davon unberührt. Hinzu kommt noch die individuelle Gestaltungsmöglichkeit des Beitragssatzes

Allerdings muss man auch die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen. Denn die Zeiten, dass Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze identisch sind, liegen fast ein Vierteljahrhundert zurück, als 2002 die damalige rot-grüne Regierung die Grenzen entkoppelte, um mehr Gutverdiener in der GKV zu halten. Ab 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro. Das ist gegenüber 2025 ein Plus von 3.600 Euro wie bei der Betragsbemessung – und auch dieses Mal soll die Erhöhung helfen, Gutverdienende in der gesetzlichen Kasse zu halten.

Hürde Gesundheitscheck

Eine weitere Hürde für einen Wechsel in die PKV kann auch der obligatorische Gesundheitscheck sein. Wer schon Vorerkrankungen hat, muss mit entsprechenden Zuschlägen auf seinen Beitrag rechnen – oder damit leben, dass bestimmte Leistungen in seiner Versicherung ausgeschlossen sind beziehungsweise vom Versicherten selbst zu tragen sind. Generell gilt aber, dass man durch die Wahl eines bestimmten Tarifs oder einer Selbstbeteiligung die monatlichen Beiträge mitbestimmen kann.  

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Text: / handwerksblatt.de

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