Mit der Regelung sollten hochmotorisierte Pick-up-Trucks ihr Steuerprivileg verlieren. In der Folge wurden auch viele Handwerkerfahrzeuge als Pkw besteuert.

Mit der Regelung sollten hochmotorisierte Pick-up-Trucks ihr Steuerprivileg verlieren. In der Folge wurden auch viele Handwerkerfahrzeuge als Pkw besteuert. (Foto: © Toyota)

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Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge: Protest hat gewirkt

Betriebsführung

Handwerker müssen nicht mehr Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid einlegen. Der Zoll stuft künftig leichte Nutzfahrzeuge wieder als Lkw und nicht mehr als Pkw ein. Der Protest des Handwerks hat sich ausgezahlt.

In den vergangenen zwei Jahren mussten tausende Handwerker mit ihren Transportern, Pick-ups und Pritschenwagen beim Zoll vorstellig werden und Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid einlegen. Anhand der Anzahl der Sitzplätze und der Größe der Ladefläche mussten sie beweisen, dass ihr Fahrzeug keine Familienkutsche oder Spaßauto ist, sondern ein reines Arbeitsgerät.

Der Grund: Bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und mit mehr als drei Sitzplätzen wurden seit Ende 2018 bei der Berechnung der Kfz-Steuer durch eine neue Prüfsoftware beim Zoll automatisiert als Pkw eingestuft und nicht mehr als Lkw. Mehrere hundert Euro machte das zum Teil mehr im Jahr aus. 

Doch der Protest des Handwerks gegen dieses bürokratische und zeitaufwendige Verfahren hat gewirkt. Im Zuge der Reform der Kfz-Steuer, die der Bundestag am 17. September verabschiedet hat, wird die Sonderregelung des Paragrafen 18 Absatz 12 im Kraftfahrzeugsteuergesetz abgeschafft. Ab 2021 sollen wieder die gewichtsbezogenen Steuersätze für Nutzfahrzeuge gelten. Mit einem Veto durch den Bundesrat wird nicht gerechnet.

7.000 Fahrzeugvorführungen beim Zoll und 8.800 Rechtshelfeverfahren

Rund 7.000 Fahrzeugvorführungen beim Zoll und 8.800 Rechtshelfeverfahren im Jahr können so vermieden werden, heißt es im Gesetzentwurf. Betroffen waren vor Baubetriebe wie Maler, Tischler, Steinmetze oder Dachdecker, aber Garten- und Landschaftsbauer.

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Teilweise haben die Handwerksunternehmer sogar Sitzplätze, die sie eigentlich für den Transport ihrer Gesellen zur Baustelle benötigt haben, ausgebaut und die Befestigungsmöglichkeit verschweißt, um sich beim TÜV mit einem Gutachten bestätigen zu lassen, dass es sich um ein Handwerkerfahrzeug handelt, das nicht in erster Linie für den Personentransport gedacht ist. 

Entlastung des Mittelstands in Corona-Zeiten

Im Bundesfinanzministerium hat man eingesehen, dass diese Regelung mehr kostet als einbringt: "Handwerker und Kleinunternehmer sind bei ihrer Arbeit auf diese Nutzfahrzeuge zwingend angewiesen. Sie sind daher von der bisherigen höheren Besteuerung besonders stark betroffen", heißt es aus dem Ministerium. Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Belastungen des Mittelstandes wolle für Entlastung sorgen.

Rund 390.000 Fahrzeuge beziehungsweise deren Halter würden davon profitieren. Ein Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid ist jetzt nicht mehr nötig. Beim Zoll werden die IT-Programme entsprechend angepasst. Die erhöhten Kfz-Steuerbescheide sollen rückwirkend geändert werden, die Handwerkerfahrzeuge wieder als Lkw eingestuft werden. Etwas Geduld müssen die Fahrzeughalter aber mitbringen. Es könne bis Frühjahr 2021 dauern, bis dem Zoll die entsprechende Software zur Verfügung steht, heißt es.

Text: / handwerksblatt.de

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