Neue Verordnung erfordert Zertifizierung
Ab 1. August gilt die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Die Regelungen betreffen auch Handwerksbetriebe.
Mit der neuen "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) gelten ab dem 1. August 2017 erstmals bundesweit einheitliche Regeln zum Wasserrecht. Auch mit der Lagerung von Heizöl beschäftigt sich die Verordnung und betrifft damit unter anderem SHK-Fachbetriebe, die Arbeiten an Öltankanlagen vornehmen.
Die gute Nachricht für Betriebe: Da viele der bisherigen Länderregelungen in die neue Verordnung eingeflossen sind, gibt es kaum Änderungen hinsichtlich der Heizöllagerung. Weiterhin bleibt der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Laut Verordnung regelmäßig geprüft werden müssen unterirdische Tanks, oberirdische Anlagen mit einem Volumen über 1.000 Liter, die in Schutzgebieten liegen, und Tanks, die mehr als 10.000 Liter Heizöl fassen.
Fachbetriebspflicht gilt nun bundesweit
Experten weisen darauf hin, dass in manchen Bundesländern gegebenenfalls kleinere Maßnahmen bei bestehenden Heizöltanks notwendig sein können, etwa die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Für Handwerksbetriebe gilt, dass die Fachbetriebspflicht aufgrund der neuen AwSV auf alle Bundesländern ausgeweitet wird und nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen von über 1.000 Liter gilt. Neu ist die Fachbetriebspflicht für Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Handwerksbetriebe, die in diesen Bundesländern noch nicht als Fachbetrieb zertifiziert sind, sollten das bis August nachholen.
Betrieb wird alle zwei Jahre geprüft
Die technisch verantwortlichen Betriebsleiter der zertifizierten Fachbetriebe müssen alle zwei Jahre an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Ebenso müssen die eingesetzten Mitarbeiter regelmäßig externe Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Alle zwei Jahre wird der Betrieb zudem von Fachprüfern oder Sachverständigen vor Ort geprüft.
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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