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HWK Trier | Januar 2026
Infoveranstaltung zu steuerlichen Änderungen
Ein kostenfreies Online-Seminar informiert über alle steuerlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel 2025/26 in Kraft getreten sind oder noch anstehen.
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Vorlesen:
Mai 2009
Wer in Polen einen Meisterbrief als Fahrzeugmechaniker erworben hat, kann nicht damit rechnen, dass diese Urkunde in Deutschland immer anerkannt wird.
Der angestellte Kfz-Mechaniker aus Polen beantragte bei der Handwerkskammer Rheinhessen die Anerkennung seines polnischen Meisterbriefes, die ihm allerdings versagt wurde. Zu Recht, wie das Gericht meinte.
Zwar bestimmt die einschlägige europäische Richtlinie, dass Angehörige eines Mitgliedsstaates die Berufsbezeichnung des Aufnahmestaates führen dürfen, wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung eines solchen Berufs erfüllen.
Trotzdem darf der polnische Meister laut Mainzer Urteil den reglementierten Beruf nicht in Deutschland ausüben. Denn er konnte die hierfür zwingend erforderlichen Tätigkeiten in leitender Stellung bzw. als Selbstständiger oder Betriebsleiter nicht nachweisen. Weil er diese Voraussetzung nicht erfüllte, half ihm auch das EU-Recht nichts.
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 16.02.2009, 6 K 678/08.MZ
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