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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Vorlesen:
Mai 2009
Wer in Polen einen Meisterbrief als Fahrzeugmechaniker erworben hat, kann nicht damit rechnen, dass diese Urkunde in Deutschland immer anerkannt wird.
Der angestellte Kfz-Mechaniker aus Polen beantragte bei der Handwerkskammer Rheinhessen die Anerkennung seines polnischen Meisterbriefes, die ihm allerdings versagt wurde. Zu Recht, wie das Gericht meinte.
Zwar bestimmt die einschlägige europäische Richtlinie, dass Angehörige eines Mitgliedsstaates die Berufsbezeichnung des Aufnahmestaates führen dürfen, wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung eines solchen Berufs erfüllen.
Trotzdem darf der polnische Meister laut Mainzer Urteil den reglementierten Beruf nicht in Deutschland ausüben. Denn er konnte die hierfür zwingend erforderlichen Tätigkeiten in leitender Stellung bzw. als Selbstständiger oder Betriebsleiter nicht nachweisen. Weil er diese Voraussetzung nicht erfüllte, half ihm auch das EU-Recht nichts.
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 16.02.2009, 6 K 678/08.MZ
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