Nach dem Vorschlag der EU-Kommission können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vom Reparaturbetrieb ein Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen verlangen. Der ZDH erwartet Nachbesserungen statt neuer Bürokratie.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vom Reparaturbetrieb ein europäisches Formular für Reparaturinformationen verlangen. Der ZDH erwartet Nachbesserungen statt neuer Bürokratie. (Foto: © Mark Agnor/123RF.com)

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Recht auf Reparatur: Handwerk erwartet Nachbesserungen

Die EU-Kommission will es Verbrauchern leichter machen, technische Geräte reparieren zu lassen. Mit einem "Recht auf Reparatur" soll Elektroschrott vermieden werden. Das Handwerk, das die Reparaturen umsetzt, kritisiert eine neue Bürokratie.

Kaffeeautomaten, Waschmaschinen, Handys oder Laptops - was nicht mehr einwandfrei funktioniert, wird weggeworfen und neu gekauft. Weil sich die Reparatur nicht lohnt oder weil sie gar nicht möglich ist. Allein 20 Kilo Elektroschrott produziert jeder Deutsche im Schnitt pro Jahr.

Die EU-Kommission hat am 22. März ihren Vorschlag für ein "Recht auf Reparatur" vorgestellt. Technisch reparierbare Produkte sollen künftig möglichst einfach und zu vertretbaren Kosten reparierbar sein. Außerdem soll eine höhere Nachfrage "den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln", heißt es.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) befürchtet allerdings mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe, die diese Reparaturen umsetzen werden und erwartet Nachbesserungen. Etwas zu reparieren, stecke in der Natur des Handwerks, erklärt ZDH-Geschäftsführer Dirk Palige.

"Handwerkerinnen und Handwerker reparieren, warten und setzen Instand. Mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher allein reichen jedoch nicht aus, um Reparaturen und Nachhaltigkeit weiter zu fördern. Auch die technischen, ökonomischen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen."

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"Betriebe brauchen fairen Datenzugang"

Produkte müssten technisch zu reparieren sein, Ersatzteile uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Palige weiter: "Unsere Betriebe brauchen einen fairen Datenzugang, um das jeweilige Produkt passgenau reparieren zu können. Außerdem muss eine Reparatur kostengünstig angeboten werden können, um sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen."

Mit der Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars, das die Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können (siehe unten), gehe die Europäische Kommission allerdings in die entgegengesetzte Richtung, so der ZDH-Geschäftsführer. "Statt neuer, bürokratiearmer Regelungen werden vielmehr bereits bestehende Informationspflichten erneut geregelt." Der Vorschlag der Kommission müsse dringend nachgebessert werden.

Das sind die geplanten Maßnahmen:

Das neue "Recht auf Reparatur" für Verbraucher soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie eingeführt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.

Über die gesetzliche Garantie hinaus wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine "Reparatur" zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen (Quelle: EU-Kommission):

  • "Anspruch der Verbraucher und Verbraucherinnen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher/innen jederzeit an jemanden wenden können, wenn sie sich für eine Reparatur ihres Produkts entscheiden. Zugleich sollen Hersteller angeregt werden, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen.
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Die Plattform soll Suchen nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, attraktive Angebote zu finden, und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen.
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können, wodurch Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis geschaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtert wird. Ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen wird entwickelt, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei zu helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser Standard für eine "einfache Reparatur" steht allen Reparaturbetrieben in der gesamten EU offen, die bereit sind, sich zu Mindestqualitätsstandards, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten, zu verpflichten."

Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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