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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Wenn im Eimer nicht drin ist, was drin sein sollte: Der Lieferant haftet. (Foto: © scanrail/123RF.com)
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Juli 2018
Lieferanten gehen in die Charme-Offensive und tun bei Materialfehlern mehr, als das Gesetz von ihnen verlangt. Handwerker profitieren davon.
Es hat sich noch nicht bei allen herumgesprochen: Zum Jahresbeginn ist die Reform der Mängelhaftung in Kraft getreten. Seitdem erhalten Handwerker vom Verkäufer auch Arbeitskosten erstattet, die ihnen durch den Einbau fehlerhaften Materials entstehen – früher blieben sie auf diesen Kosten sitzen. Diese gesetzliche Neuerung ist ein großer Erfolg der Handwerksorganisation.
Es gibt aber einen kleinen Haken: Der Lieferant kann diese Haftung in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wieder begrenzen. Der Händler hat also nun die Wahl: Lässt er den Handwerker im Regen stehen oder gleicht er ihm den Schaden aus? Er kann sich seinerseits die Kosten vom Hersteller zurückholen, der ist ja letzten Endes verantwortlich für den Materialfehler.
"Eigentlich dürfte aus ethischen Gründen kein Hersteller dem Handwerker die Arbeitskosten selbst überlassen, das ist moralisch kaum vertretbar", sagt Roland Brinkmann, Vertriebsleiter im Geschäftsbereich Handwerk bei Remmers Baustofftechnik. Das Unternehmen, das bauchemische Produkte, Holzfarben und -lacke herstellt, hat bei Produktfehlern schon immer Kulanz gezeigt und die Kosten übernommen. "Das ist unsere Firmen-Philosophie", betont Brinkmann. Diese Weltanschauung ist noch nicht überall selbstverständlich, sie zieht erfreulicherweise aber immer weitere Kreise.
Während schon früher viele Hersteller mit bestimmten Gewerken Vereinbarungen zur Haftungsübernahme getroffen haben, zeigen nun auch vermehrt Händler, wie viel ihnen an einer guten Kundenbeziehung liegt: Eine ganze Reihe verzichtet ausdrücklich auf die Änderung ihrer AGB zulasten des Handwerks. Tischler Schreiner Deutschland (TSD) hat nämlich die Initiative "Fairer Handwerkspartner" ins Leben gerufen und bei Herstellern und Lieferanten direkt nachgefragt, wie sie es seit Jahresbeginn mit ihrem Kleingedruckten halten. Faire Handwerkspartner sind demnach Unternehmen, die auf ungerechte AGB verzichten.
Immer mehr Firmen bekennen sich zu der Initiative (siehe Liste unten). Auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) unterstützt das Gewerk und hat seine allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der neuen Gesetzeslage angepasst. Darin empfiehlt der GD Holz seinen Mitgliedsunternehmen, die Haftung zu übernehmen.
"Die Positionierung des GD Holz, aber auch die anderen Rückmeldungen signalisieren uns, dass viele Unternehmen an einer vernünftigen Lösung interessiert sind und den Rechtsrahmen nicht unnötig strapazieren wollen", freut sich TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Eine positive Bewegung, die hoffentlich viele Nachahmer finden wird, auch in anderen Gewerken. Tischler Schreiner Deutschland hat aber noch ein Ass im Ärmel, falls Handwerker bei weniger entgegenkommenden Händlern kaufen und auf Augenhöhe bleiben wollen: Die Innungsorganisation unterstützt ihre Mitglieder mit Muster-AGB, die sie an die neue Rechtslage angeglichen hat. "Wenn die Betriebe entsprechend angepasste AGB nutzen, sind sie grundsätzlich auf der sicheren Seite", erklärt Paukner. Das heißt: Mit diesen neuen AGB können sich Tischler und Schreiner auch gegen unfaire allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers zur Wehr setzen und die Rechtslage zu ihren Gunsten wiederherstellen.
Interessierte Betriebe können die aktualisierten Muster-AGB von Tischler Schreiner Deutschland im TSD-Onlineshop in der Rubrik "Betriebsausstattung“ bestellen. "Mit dieser Maßnahme bietet die kleinste 'Rechtsschutzversicherung' der Branche unseren Mitgliedern wieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr", betont der TSD-Chef. Ein schönes Beispiel, wie die Handwerksorganisation für ihre Mitglieder sorgt – es könnte Schule machen.
Diese Unternehmer verzichten zugunsten des Handwerks auf eine Änderung ihrer AGB:
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